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Wiedereinstellung als Gefreiter

Begonnen von Lucky_Luke, 17. Juli 2012, 15:38:41

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KlausP

ZitatAllerdings habe ich mal gehört, dass man nur für ein Delikt bestraft werden kann, oder?

Das is falsch. Man kann für ein und dasselbe Dewlikt nur einmal bestraft werden. Bei Ihnen waren es dann aber

- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Alkoholeinfluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Lucky_Luke am 17. Juli 2012, 18:05:10
Zu dem Vergehen ist noch zu sagen, dass ich nicht nur Alkohol im Blut hatte, sondern auch zu besagtem Zeitpunkt den Führerschein für einen Monat abgegeben hatte.
Verstehe ich das richtig: Ihnen war der Führerschein entzogen und Sie sind trotzdem gefahren? Und waren dann noch alkoholisiert? Das würde alle vorherigen Ungereimtheiten allerdings erklären. Dann hätten wir mindestens einen Straftatbestand und bei relativer Fahruntüchtigkeit sogar eventuell zwei.
Das
Zitat von: Lucky_Luke am 17. Juli 2012, 18:05:10
Allerdings habe ich mal gehört, dass man nur für ein Delikt bestraft werden kann, oder?
klingt nach Quatsch ...
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Lucky_Luke

Es ist passiert, wie Sie es verstanden haben wolverine.
Es kann sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen, aber bitte erspart mir Kommentare wie, "so dämlich kann man doch gar nicht sein".
Ich habe Konsequenzen tragen müssen und habe das auch anstandslos getan!
Ich hätte das hier jetzt nicht weiter erötern müssen, allerdings wollte ich etwas Licht ins Dunkle bringen.
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Paramedic

da haste aber echt schwein nochmal als FA eingestellt worden zu sein.

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

mailman

Wieso? Wenn er geignet ist eine Stelle da ist, und keine Einstellungshindernisse bestehen was soll da dagegensprechen?
Und er hat es ja oft genug versucht, und ein bisschen Glück ist ja immer dabei.
Es kommen auch KDVler zur Bundeswehr oder andere Fälle.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: justice005 am 17. Juli 2012, 17:26:17
Nein, W10-er wurden auch nach 3 Monaten Gefreiter und nach 6 Monaten Obergefreiter.
... und die meisten nach 9 Monaten auch HG.

mailman


justice005

In unserer Kompanie waren wir damals rund 150 Wehrpflichtige. Davon sind 3 nach 9 Monaten zum HG befördert worden. Der Rest ist OG geblieben.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: mailman am 17. Juli 2012, 21:17:48
War das denn zulässig?
Im Jahr 2001, als der GWDL ein W10 war, musste es das wohl.

schlammtreiber

Als Zeitzeuge kann ich sagen: die Beförderungszeit zum Gefreiten wurde quasi gleichzeitig mit W12 zu W10 umgestellt, also von 1995 zu 1996.
Semper Communis
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AriFuSchr

ZitatDavon sind 3 nach 9 Monaten zum HG befördert worden. Der Rest ist OG geblieben.

Nach meinen Kenntnisstand (war W15) bedurfte es für die Beförderung zum HG einer Planstelle - und der Dienstposten musste berufsnah (zum erlenten Beruf) sein. Bspw. Geschützfahrer wurden in meiner Batterie HG wenn sie eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechaniker o.ä. hatten. In der BttrInst war eine Beförderung zum HG möglich, wenn der MannschafterDP frei war und eine entsprechende Berufsausbildung vorlag.
Beförderungszeiten zu meiner Zeit 6 Mon Gefr. 12 Mon. OG/HG
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr