Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

AVZ bescheid verloren..was muss ich tun oder woher bekomme ich ihn wieder??

Begonnen von flucs, 23. Januar 2014, 10:22:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

flucs

Hallo, ich war 2012 in Afghanistan im einsatz..und jetzt fehlt mir der bescheid zur vorlage beim Finanzamt zur Steuererklärung. .
Wo bekomme ich den bescheid wieder her.. und wie heißt der bescheid??

wolverine

Wenn Sie ihn verloren haben, müssen Sie suchen um ihn wiederzubekommen. Eine Zweitausfertigung können Sie beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Ich würde ihn "Bescheid über die Zahlung von Auslandsverwendungszuschlag" nennen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

flucs

Hat das nichts mit den refü im einsatz zutun?? Warum dieses amt..was hat es mit den bund zutun??

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi

ReFü im Einsatz ist der Ansprechpartner - evtl. sind dort noch Unterlagen vorhanden. Vielleicht kann der eigene ReFü hier auch in Absprache mit dem ReFü im Einsatzland das ganze ausstellen.
Relevant ist für die Lohnsteuerabrechnung auch nicht der gezahlte AVZ (der ist steuerbefreit und geht die Finanzbehörden an sich gar nichts an), relevant ist die gezahlte Verpflegungspauschale, da diese auf das Tegegeld bei beruflichen Auslandsaufenthalten angerechnet wird. Und diese Pauschale wird auf dem Schrieb der Einsatzwehrverwaltung ebenfalls aufgeführt (für X Einsatztage wurde jeweils Summe Y gezahlt).

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau