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Zivile Ausbildung

Begonnen von mike233, 23. September 2012, 23:14:33

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mike233

Es wird ja oft eine zivile Ausbildung angepriesen, bevor man zur Bundeswehr gehen sollte.

Aber nützt die einem überhaupt noch etwas, wenn man danach erstmal 4/8/12 Jahre etwas ganz anderes macht?
Hat man auf dem zivilen Arbeitsmarkt dann überhaupt noch eine Chance?

InstUffzSEAKlima

Für die Verwendung im Fachdienst ist es nicht nur formelle Voraussetzung, sondern auch fachlich. Ferner hat man durch unzählige BFD-Angebote die Möglichkeit, aus der vorhandenen Qulifikation "mehr" zu machen und damit hinterher wesentlich bessere Chancen zu haben, selbst wenn man in der Dienstzeit nur mittelbar im erlernten Beruf tätig war.
Wer zum Beispiel ein Studium der Dienstzeit nachschaltet, hat derzeit in einigen Fachrichtungen bessere Möglichkeiten denn je. Es ist teilweise fast schon so, dass sich die Unternehmen bei den Leuten bewerben, d.h. man hat die Auswahl und dementsprechend gut auch die Vergütungen. Kommt aber immer auf die Branche und die persönlichen Planungen und Ziele an.

Im Gegensatz dazu stünde ein Truppendiener ohne vorherige Ausbildung nach 12 Jahren mit einem Alter um die 30 doch etwas hilflos da. Mit seinen rein militärischen Ausbildungen wird er da nicht weit kommen, jedenfalls was über einfache Tätigkeiten hinausgeht. Wer als Zeitsoldat jahrelang ein gewisses Einkommen hatte, wird sich danach nicht mit einem Bruchteil dessen längerfristig abfinden können. Heute kann auch kein ungelernter mehr auf die Ernennung zum BS hoffen, da dort sogar teilweise abgebaut wird.

mike233

Ja, ok.,

aber hat auch ein Feldwebel im Truppendienst die Chance, nach seinem DZE sich in seinem früheren Ausbildungsberuf zu reintegrieren?

Es sind ja immerhin 12 Jahre, in denen er nichts damit zu tun hatte.

Andi

Da er auf Kosten des Berufsförderungsdienstes einen Meister/Fachwirt o.ä. draufsatteln kann ist er dann durchaus wieder voll im Saft. ;)
the rest is silence...

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KlausP

Dafür hat er ja einen Berufsförderungsanspruch von 54 Monaten nach seiner Dienstzeit. (§ 5 SVG) Außerdem kann er sogenannte dienstzeitbegleitende Maßnahmen über den BFD besuchen, die dafür zur Verfügung stehende Summe dürften die wenigsten SaZ ausschöpfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Es ist halt auch wichtig, sich beizeiten im Klaren zu sein, was man hinterher machen möchte und wie man bereits in der Dienstzeit gezielt BFD-Maßnahmen nutzen kann. Es hilft wenig, wenn man sich erst wenige Wochen vor DZE Gedanken macht und dabei einen Teil der Ansprüche u.U. verschenkt. Man muss ferner auch immer den Arbeitsmarkt die Jahre über mit im Auge behalten, so dass man seine Möglichkeiten und notwendige Aus- und Weiterbildungen in Ruhe planen kann und auch eventuelle Alternativen in allen Punkten abwägen kann.

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