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Nebenher auf 400 Euro Basis?

Begonnen von Deemanta, 08. Oktober 2012, 11:56:57

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Deemanta

Hallo?! Ich stecke gerade mitten im Urlaub und hätte die Möglichkeit für ein paar Tage in meinem alten Job reinzuspringen.

Ich bin leider nicht so ganz fündig geworden. Folgende Fragen stelle ich mir da:

Darf ich in meinem Urlaub wo anders für ein paar Tage arbeiten?
Muss ich mir irgendwie ein Schreiben oder Dokument vom Spieß organisieren (der jetzt auch im Urlaub ist)?
Muss ich das schon vorher mit dem Bund klären oder reicht es wenn ich danach angebe dass ich einen Nebenverdienst hatte?

Ich bedanke mich wie immer für eure schnellen Antworten...hust..hust...KlausP ;)

ulli76

Nebentätigkeiten sind vorher genehmigen lassen-dafür gibt es ein spezielles Formular. In der Regel ist die Nebentätigkeit auf 8 Stunden/Woche begrenzt, wobei das auch über mehrere Wochen gemittelt werden kann. In wie weit du das nur an "normalen" dienstfreien Tagen oder nach Dienst oder auch im Urlaub machen kannst, solange du nicht über die Grenze kommst, weiss ich allerdings nicht.
Um die steuerliche Abwicklung, BG-liche Absicherung etc. musst du dich selber kümmern.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Deemanta

Von wem kann ich mir dass auf die Schnelle noch genehmigen lassen? Also meine Kompanie ist so weit ich weiß kaum noch besetzt. Habe ich da noch andere Mittel und Wege oder komme ich um die Genehmigung nicht rum?

KlausP

ZitatHabe ich da noch andere Mittel und Wege oder komme ich um die Genehmigung nicht rum?

Nein, die Genehmigung erteilt nur der nächste Disziplinarvorgesetzte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zumal Arbeiten im Urlaub ja nun mal dem Sinn und Zweck des Erhohlungsurlaub vollkommen entgegensteht.

Andi

Bei FWDL wäre das anzeigepflichtig, bei SaZ genehmigungspflichtig - in beiden Fällen vor Aufnahme der Nebentätigkeit. Einfach mal ins Soldatengesetz schauen.

Und die Formulare dafür gibts im Intranet oder im Geschäftszimmer. Anhalt ist, dass es maximal ca. 8 Stunden pro Woche sein dürfen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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ulli76

Dann könnte man auch argumentieren, dass dienstfreie Zeiten und Wochenenden der Erholung dienen sollen. Und mir selber ein Haus im Urlaub bauen dürfte ich auch.

Deswegen würde mich interessieren, ob das mit einer Nebentätigkeit im Urlaub irgendwo verbindlich geregelt ist. Gibt es da Unterschiede zu einer Nebentätigkeit während freien Tagen aufgrund Dienstausgleich? Wohlgemerkt unter Beachtung der 8-Stunden-Grenze.
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wolverine

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ulli76

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Deemanta

Wäre ja auch zu schön gewesen wenn es möglich gewesen wäre. Schade auch! Hätte gern mal wieder in die Tasten gehauen und programmiert!

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