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Zum MAD

Begonnen von NordmannTanne, 14. September 2015, 11:08:33

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NordmannTanne

Hallo,

ich weiß das man den Feldwebellehrgang brauch um sich bei den MAD zu bewerben. Aber was passiert dann mit der Rest Verpflichtungszeit als Zeitsoldat ?

Bsp: Hans 25 Jahre Feldwebel, Restzeit von 7 Jahren, aber bewirbt sich beim Mad


Noch eine Frage. Ist man beim MAD dann auch nur für eine gewisse Zeit oder könnte man quasi bis 65 arbeiten

dunstig

Beim MAD arbeiten auch Soldaten und nicht nur Beamte...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Für das bewerbungsverfahren für den Dienst im MAD gibt es eine eigene GAIP (Grundsätzliche Anweisung und Information für die Personalführung) mit der KeNr. 34-02-00 vom 01.07.2014!

Die Voraussetzungen sind dort wie folgt festgelegt:

Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.

NordmannTanne

Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.

Wer hat jetzt von mir gesprochen? Ich bin einfach interessiert was mit der Rest Zeit vom Soldaten passiert

NordmannTanne

Zitat von: Tommie am 14. September 2015, 11:38:35
Für das bewerbungsverfahren für den Dienst im MAD gibt es eine eigene GAIP (Grundsätzliche Anweisung und Information für die Personalführung) mit der KeNr. 34-02-00 vom 01.07.2014!

Die Voraussetzungen sind dort wie folgt festgelegt:

Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.

Und was wenn man eigentich noch ein paar Jahre müsste ? also die Restdienzeit

wolverine

Wenn man das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, wird man - als Soldat - auf einen Dienstposten versetzt. Dann verbleibt man dort für den Rest seiner Dienstzeit.
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KlausP

Zitat von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:39:38
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.

Wer hat jetzt von mir gesprochen? Ich bin einfach interessiert was mit der Rest Zeit vom Soldaten passiert

Und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zur Verwendungsdauer steht in der GAIP:

Zitat"Im Regelfall erfolgt die Verwendung
- im Status SaZ bis zum Ablauf der Verwendungsdauer,
- im Dienstverhältnis eines BS bis zur Zurruhesetzung. "

Ach ja, auch beim MAD gibt es für die Übernahme als Berufssoldat eine Bestenauswahl und die Übernahme als BS erfolgt auch in dieser Verwendung nicht automatisch!

Ralf

ZitatUnd was wenn man eigentich noch ein paar Jahre müsste ? also die Restdienzeit
Die Frage verstehe ich so nicht. Du dienst doch deine Dienstzeit dann beim MAD weiter ab. Und da steht doch "mindestens".
Und auch eine Freigabe durch den PersFhr muss man erst einmal bekommen. So ohne weiteres verzichtet der nicht auf einen Dienstposteninhaber.
Allerdings hab ich nun leichte Zweifel an deiner Entscheidung, in deiner jetzigen Verwendung für den vorgesehenen Dienstposten eingestellt zu werden, wenn du bereits jetzt eine Möglichkeit ins Auge fasst, woanders Dienst zu machen. Ist dann die Einstellungsentscheidung für diesen Dienstposten wirklich die Richtige?
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KlausP

tz tz zu ... Ralf, er schrieb doch gar nicht von sich ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Säbelrassler

Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:43:18
Und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf ...

Geiler Spruch!! ;D ;D Der wird direkt in mein aktives Repertoir eingebaut - ich hab bislang immer den hier verwendet: "Und ich mach mir die Hose mit der Kneifzange zu"

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