Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Eignungübung Freistellung = Sonderurlaub?

Begonnen von Jan-Hendrik, 20. Dezember 2012, 20:08:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jan-Hendrik

Moinsen,

ich hab da mal eine Frage:

Ich habe mit meinem aktuellen Arbeitgeber ziemlichen Stress und wollte einmal fragen, ob die Formulierung, in dem mir vorliegenden Text vom AG, so ok ist.

"gemäß, den Ihrem Dienstvertrag..... wird ihnen vom 02.01.2013 bis zum 31.3.2013 Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge gewährt.
Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis mit allen seinen gegenseitigen Pflichten einschließlich der Zusatzversorgung in der ZVK."

Meine Frage ist halt, ob dieser Sonderurlaub gleichzustellen ist mit der Freistellung, oder ob die mir zum wiederholten Male versuchen ein Bein zu stellen.

Danke für die Hilfe,

Jan

Tommie

Diese Formulierung des Arbeitgebers ist so unnötig wie ein Kropf am Hals :D ! Per Definition ruht das Arbeitsverhältnis bereits durch den § 1 , Absatz 1 des Eignungsübungsgesetzes!

Siehe auch hier: http://www.buzer.de/gesetz/3350/a46734.htm

Tommie

Und ... das Arbeitsverhältnis ruht nicht nur bis 31.03.2013, sondern bis zum Ende Ihrer Eignungsübung, welches (zunächst einmal!) für den 30.04.2013 festgelegt ist! Hier besteht definitiv kein zusätzlicher Regelungsbedarf durch den Arbeitgeber, weil das Eignungsübungsgesetz ganz klare Regeln vorgibt!

In welchem Kontext steht denn die obige Aussage? Was möchte Ihnen Ihr Arbeitgeber denn damit sagen? Was sollen Sie unterschreiben? Geben Sie mal ein bisschen "Butte rbei die Fische" ;) !

KlausP

Ws meint Ihr Arbeitgeber mit "Dienstvertrag"? Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann wundert mich allerdings die Unkenntnis des AG über gesetzliche Festlegungen. (obwohl ... eigentlich wundert mich da nichts ...)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jan-Hendrik

Ischia im Krankenhaus tätig und mein Arbeitgeber hat schon aufgrund meines Vorhabens zum Bud zu gehen meinen Arbeitsvertrag nicht verlängert, daher 31.3. Lange Geschichte - absolute Unfähigkeit - Aber gut zu wissen, dachte mir auch schon, dass das total überflüssig bin.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau