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hib-Meldungen 582, 585 und 589/2012 vom 12.12.12

Begonnen von StOPfr, 12. Dezember 2012, 20:40:59

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StOPfr

Themen heute:

   • Linksfraktion will jedwede Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe stellen

   • Ausschuss stimmt Mittelmeer-Einsatz zu

   • Große Mehrheit für Türkei-Einsatz


Linksfraktion will jedwede Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe stellen
Recht/Antrag - 12.12.2012

Berlin: (hib/VER) ,,Die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen ist genauso unter Strafe zu stellen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen." Diese Forderung stellt die Linksfraktion in einem Antrag (17/11698), den sie unter dem Titel ,,Angriffskrieg verfassungs- und völkerrechtskonform unter Strafe stellen" in den Bundestag eingebracht hat.

Um sämtliche Formen der Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe zu stellen, müsse ,,die deutsche Strafgesetzgebung im Sinne von Artikel 26 des Grundgesetzes (GG) angepasst werden". Das habe eine Entscheidung der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2003 gezeigt, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Damals seien ,,die Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen der vielfältigen deutschen Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak 2003" mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich ,,nicht um im Sinne des Paragraphen 80 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhebliche Beiträge gehandelt habe".

In Artikel 26 Absatz 1 GG jedoch werde ein umfassender Friedensschutz als Verfassungsauftrag bestimmt. ,,Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten", würden als verfassungswidrig eingestuft, zitiert der Antrag die Gesetzespassage. Diese sei bewusst weit gefasst, ,,da sie aus den Erfahrungen zweier Weltkriege, die von Deutschland ausgingen, rührt, und das politische Bekenntnis ,Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen' normiert", schreibt die Fraktion zur Begründung.

Darüber hinaus sei der Begriff ,,Angriffskrieg" bisher ,,weder in der Verfassungs- noch in der Strafrechtsnorm präzisiert", heißt es in dem Antrag weiter. Deshalb fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Definition nach der Resolution A/RES/3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen in die Strafrechtsnorm Paragraph 80 Strafgesetzbuch zu übernehmen. In der Resolution heißt es: ,,Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt."

Quelle


Ausschuss stimmt Mittelmeer-Einsatz zu
Auswärtiger Ausschuss - 12.12.2012

Berlin: (hib/AHE/BOB) Der Auswärtige Ausschuss will den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Nato-Operation ,,Active Endeavour" im Mittelmeerraum um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2013 verlängern. Union und FDP stimmten am Mittwochmittag für die Mission - SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Die Umbrüche in der arabischen Welt hätten ,,zu einer erhöhten Volatilität insbesondere unseres südlichen Sicherheitsumfelds" geführt, heißt es im Antrag der Bundesregierung (17/11466). In Nordafrika seien terroristische Gruppierungen wie die Al Qaida im Maghreb aktiv. Die Krise in Syrien habe zudem regionale Dimensionen angenommen, bei denen Terroranschläge inzwischen Bestandteil der bewaffneten Auseinandersetzung seien.

Die umfassende Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei weiterhin eine der zentralen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, heißt es im Antrag weiter. Die Operation ,,Active Endeavour" habe zum Ziel, im Mittelraum zum Schutz vor und zur Verteidigung gegen sowie zur Abschreckung und aktiven Bekämpfung möglicher terroristischer Aktivitäten beizutragen. Mit ihr werde ein Beitrag zur maritimem Sicherheit geleistet.

Für das Jahr 2013 sollen laut Antrag für die Operation 6,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Maximal 700 Soldaten sollen sich am Einsatz beteiligen.

Quelle


Große Mehrheit für Türkei-Einsatz
Auswärtiger Ausschuss - 12.12.2012

Berlin: (hib/BOB) Deutschland will Patriot-Systeme und bis zu 400 Bundeswehrsoldaten zum Schutz vor Angriffen aus Syrien in das Nato-Partnerland Türkei schicken. Dies beschloss der Auswärtige Ausschuss am Mittwochabend auf Antrag der Bundesregierung (17/11783). Union, SPD, FDP und Grüne waren dafür, Die Linke war gegen die Initiative. Zusammen mit den USA und den Niederlanden solle der Schutz der türkischen Bevölkerung und des Staatsgebietes aufrecht erhalten werden, heißt es in dem Antrag. Der Einsatz diene nicht dazu, eine Flugverbotszone über syrischem Territorium einzurichten oder zu überwachen. Im Rahmen seiner bereits bestehenden Befugnisse könne der Alliierte Oberbefehlshaber der Nato auch ,,Fähigkeiten zur luftgestützten Luftraumüberwachung und –koordinierung" (Awacs) einsetzen, um so den bestmöglichen Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums zu gewährleisten. Das Mandat ist laut Bundesregierung bis zum 31. Januar 2014 befristet. Der Einsatz koste insgesamt gute 25 Millionen Euro.

Zur Begründung schreibt die Bundesregierung, die Türkei sei der gegenwärtig vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene Nato-Partner. Die anhaltenden Vorfälle an der syrisch-türkischen Grenze unterstrichen die regionale Dimension des Konflikts. Das syrische Regime verfüge sowohl über ballistische Trägersysteme als auch über ein Chemiewaffenarsenal. Einschränkend wird allerdings bemerkt, dass der politische Wille des syrischen Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals gegen die Türkei derzeit nicht erkennbar sei. Allerdings könne ein künftiger Einsatz insbesondere im Zuge einer ,,irrationalen Endphase des Assad-Regimes" nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Weiter heißt es, die Verstärkung der Nato-Luftverteidigung in der Türkei sei ,,eine ausschließlich defensive Maßnahme", die als Mittel militärischer Abschreckung verhindere, dass sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet. Die Verlegung stehe damit auch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem andauernden umfangreichen deutschen zivilen Engagement zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien.

Quelle
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schlammtreiber

Zitat von: StOPfr am 12. Dezember 2012, 20:40:59
,,Die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen ist genauso unter Strafe zu stellen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen." Diese Forderung stellt die Linksfraktion in einem Antrag

Gilt das auch für die von der SED betriebene militärische Unterstützung der gewaltsamen Invasion der CSSR 1968 und der Niederschlagung des friedlichen Prager Frühlings durch die sozialistischen Bruderstaaten? Gilt das auch für die Vorbereitung einer Invasion Polens (!!) durch die sozialistischen Bruderstaaten im Rahmen der Solidarnosc-Proteste von 1980, die gerade von der SED unter Honecker kräftig befürwortet wurde, und die nur durch die Verhängung des Kriegsrechts und brutale Unterdrückung der demokratischen Opposition durch Jaruzelski gerade noch verhindert wurde? Gilt das auch für die SED-Unterstützung der sowjetischen Invasion Afghanistans, die den ganzen Schlamassel da unten überhaupt erst ausgelöst hat, an dem sich die SED-NO jetzt täglich aufgeilt?

Dann, liebe Genossen, wird es aber verdammt eng für viele von Euch SEDlern.
Semper Communis
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KlausP

ZitatDann, liebe Genossen, wird es aber verdammt eng für viele von Euch SEDlern.

Kann es ja nicht. Dank des Rückwirkungsverbots ist man ja auf der sicheren Seite. Hoch lebe die Demokratie.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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