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Eigungsübung

Begonnen von Dan2501, 11. November 2012, 19:16:00

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wolverine

Nö, die Frage ist, ob der Eignungsübende selbst kündigen sollte und das sllte er definitiv nicht. Eignungsübung einfach ordnungsgemäß anzeigen. Sollte dann tatsächlich die Kündigung folgen, gibt der § 2 Abs. S. 2 schon einmal einen Grund für die Kündigungsschutzklage.
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Dan2501

Da nehme ich dir die Luft raus. Denn in der Probezeit kann man gekündigt werden ohne Angeben von Gründen. Und dann beweise mal das es wegen der BW ist.

Tommie

Denk mal ein wenig nach ;) ! Du legst Deinem Arbeitgeber die Einberufung zur Bundeswehr vor und er kündigt Dir ohne Angabe von Gründen in der Probezeit. Jetzt erhebst Du Kündigungsschutzklage. Hast Du das so weit verstanden? OK, dann muss nämlich der Arbeitgeber dem Arbeitsgericht erklären, aus welchem Grund er gekündigt hat! Und wenn er dabei anfängt herum zu eiern, wird das Gericht eben annehmen, dass es wegen der Bundeswehr war und der Arbeitgeber hat die "A-Karte" gezogen ;) ! Capisce ;) ?

Dan2501

Ja ja ich kann euch schon folgen so ist es ja nicht. Aber der aufwand lohnt sich nicht.

Tommie

Wenn Sie noch diese Woche Ihrem Arbeitgeber die Einberufung vorlegen und er die "Notbremse" zieht, dann sind Sie Ende November 2012 arbeitslos! Argumentieren Sie dagegen vernünftig, wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.2012 gelöst bzw. läuft der Schutz des Eignungsübungsgesetzes während Ihrer Eignungsübung aus.

Die Differenz lässt sich einfach berechnen ;) : Nehmen Sie Ihr jetztiges Netto-Entgelt und ziehen Sie davon den Betrag ab, den Sie Ende Dezember für einen Monat Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur bekommen würden, also ca. 60% Ihres Netto-Einkommens, wenn Sie ledig sind und keine Kinder haben. Den Rest (also bis zu 40% Ihres jetztigen NETTO!), "schmieren Sie sich ans Bein"! Ich würde also entweder das Gespräch suchen oder aber bei der Notbremse klagen, dass sich der Arbeitgeber wenigstens an die Preise gewöhnt ;) ! 40 % meines derzeitigen Nettoentgelts würde ich jedenfalls nicht kampflos herschenken!

wolverine

Zitat von: Dan2501 am 12. November 2012, 19:01:55
Da nehme ich dir die Luft raus. Denn in der Probezeit kann man gekündigt werden ohne Angeben von Gründen. Und dann beweise mal das es wegen der BW ist.
Sie haben aber den § gelesen, oder? In meiner Branche nennt man so etwas Beweislastumkehr.
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Stefan1994

Zitat von: tomeks am 12. November 2012, 09:45:25
So, hab ebenfalls eine Frage zur Eignungsübung bzw. wie ich mich in meiner Situation verhalten soll.
Am 04.02.2013 erhalte ich meinen Gesellenbrief vom Prüfungsausschuß, somit endet dort auch mein Ausbildungsvertrag.
Neben der Bundeswehr und mein Ausbildungbetrieb habe ich zwei weitere Bewerbungen abgeschickt, und von beiden eine positive Rückmeldung erhalten.
Auch wenn ich in meinen Ausbildungsbetrieb bleibe, müsste ich einen neuen Vertrag abschließen.
Dort wird bestimmt wieder eine Probezeit festgesetzt.
Somit hab ich ein ziemliche ähnliches Problem wie Dan2501.
Ich müsste theoretisch , nach einen Monat zum Chef rennen und verklickern, das ich jetzt zur Bundeswehr gehe. :D
Aber, ob der mich mit freudensprünge anspringt? bezweifel ich sehr, würde mich

Wieso würdest du wegen zwei Monaten eine Arbeitsstelle antreten?
Du könntest doch auch einfach Urlaub machen dann hättest du das Problem mit der Kündigung nicht.

Gruß,
   Stefan

Tomeks

2 Monate Urlaub? klingt irgendwie spartanisch^^.
Eine neue Arbeitsstelle brauch ich so oder so.
Egal ob in einen neuen oder alten Betrieb.


mfg

Stefan1994

Wieso, du hast doch ab April bei der Bw deinen Job.

Vielleicht sind das blöde Fragen aber ich stehe irgendwann vll. vor
Dem gleichen Problem wie du.

Gruß,
Stefan

Tomeks

Naja, man hat nicht soviel normalen Erholungsurlaub (Und länger wie 2 Wochen gibt es bei uns grundsätzlich nicht.Da der Chef sonst an die Decke geht). Unbezahlter Urlaub = kein Geld.

Und einfach daheim bleiben und *chillen*? Ist ehrlich gesagt nicht so mein Ding.

Leipzig

Hallo,

Ich selbst bin auch als Eignungsübende eingestiegen und hatte noch Probezeit bei meinem Arbeitgeber. Ich habe ihm den Einberufungsbescheid vorgelegt und da man ja Kündigungsschutz hat darf man nicht wegen Gründen die etwas mit der Bw zu tun haben gekündigt werden. Das heißt du darfst auch nicht aus dem Grund weil du zur Eignungsübung gehst gekündigt werden. Damit würde sich der Arbeitgeber meines Wissen's nach strafbar machen. Will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen,  aber kündigen darf er dich deshalb nicht.

Grüße

Mimi7590

Die Angaben im Arbeitsplatzschutzgesetz sind doch eindeutig (dachte ich zumindest)^^

KlausP

Zitat von: Mimi7590 am 02. Januar 2013, 12:18:08
Die Angaben im Arbeitsplatzschutzgesetz sind doch eindeutig (dachte ich zumindest)^^

Das Arbeitsplatzschutzgesetz hat aber nichts mit einer Eigungsübung zu tub, dafür gibt es nämlich das Eignungsübungsgesetz. Einfach mal beide Gesetze lesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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