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dauer entlassung

Begonnen von kev92, 09. Januar 2013, 08:46:44

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kev92

hallo kameraden,

kurz zu mir: ich bin seit 01.01.2012 bei der Bundeswehr, Mitte November wurde in meinem Spind Gras entdeckt. Sofort war klar dass ich fristlos gekündigt werde. Da meine Kompanie gerade im Einsatz ist, war Spieß und KpChef nicht da. Ende November wurde der Antrag auf Entlassung eingeleitet, worauf mir gesagt wurde, dass ich voraussichtlich Mitte Dezember die Bundeswehr verlassen werde. Darauf habe ich mich persönlich auch eingestellt und buchte einen Skiurlaub im Januar. Daraufhin hat sich die Entlassung hingeschoben bis Ende Dezember. 2 Wochen vor Weihnachten wurde mir dann gesagt, dass ich dieses Jahr (2012) noch gekübdigt werde.Dann 1 Woche vor Weihnachten wurde ich ausgekleidet, Truppenausweis abgegeben, usw. Ich sollte also nur noch auf den Entlassungsbrief warten. Am letzten Tag (Fr. 21.12) hieß es dann, dass der Brief immernoch nicht da wäre und ich im nächsten Jahr wiederkommen soll. Aussage war:"Sie kommen dann am 14.01 wieder, dann ist der Brief bestimmt da ."

Alles klar, für mich kein großes Problem, da mein Skiurlaub vom 07.01-12.01 gehen sollte. Jetzt stand ich am Montag, 08.01. auf der Piste, ruft mich der Nachkommandoführer an und fragt wo ich sei und dass ich unentschuldigt Fehlen würde. Ich dementierde dies und vertraute auf die Aussage die mir getätigt wurde, dass ich erst ab 14.01 wieder in der Kaserne erscheinen sollte. Es half nichts man drohte mir mit Feldjägern usw. Also fuhr ich nun aus dem Winterurlaub mit der Bahn 5Std zu mir um dann gestern morgen 3Stunden zur Kaserne zu fahren. Jetzt sitze ich in der Kaserne, ohne Uniform, ohne Auftrag, mit gültigem Skipass bis Samstag und darf weiterhin auf den Entlassungsbrief warten.

Mir sagte der Disziplinarvorgestzte dass dies ärgwrlich wäre aber ich nunmal noch bei der Bundeswehr gemeldet wäre und ich in der Kaserne zu seien habe.

Nun meine Fragen: Komme ich irgendwie an das Geld für die Bahnfahrten? Wie lang kann das noch dauern bis dieses Entlassungsschreiben endlich kommt? Wie kann man gegen so eine Vorgesetztenwillkür vorgehen?

Eigentlich will ich nur noch entlassen werden..

Mit freundlichen Grüßen
ein verärgerter OG

Ralf

Hattest du denn einen genehmigten Urlaubsantrag?
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Frage:

Hattest Du einen unterschriebenen Urlaubsschein für Deine geplante Abwesenheit?

Zitatvoraussichtlich

Den Inhalt dieses Wortes hast DU verstanden?

ZitatKomme ich irgendwie an das Geld für die Bahnfahrten?

Nein - Urlaubsfahrten sind Privatvergnügen.

ZitatWie kann man gegen so eine Vorgesetztenwillkür vorgehen?

Wo ist da Willkür?

Bisher kann ich nur einen erkennen, der eine Straftat begangen hat und sich nun mit den Nebenfolgen "rumschlägt" - so what?

kev92

Urlaubsantrag hatte ich gestellt doch dann wieder zurückgenommen weil mir gesagt wurde dass ich 2012 noch entlassen werde. Und wenn mir der Spieß sagt ich soll am 14.01 wieder erscheinen, rechne ich wohl kaum damit dass ich am 07.01 wieder im Dienst sein soll.

Ich rede auch nicht von der Bahnfahrt zu mir, sondern von mir zur Kaserne. (Bahnausweis wurde mir ja Ende Dezember abgenommen)


F_K

ZitatUnd wenn mir der Spieß sagt ich soll am 14.01 wieder erscheinen

Seit wann gibt es mündliche Urlaubsscheine?

Zitatsondern von mir zur Kaserne.

Als FWDL steht Dir diese Fahrt zu - Quittungen vorlegen und mit ReFü abrechnen.

justice005

ZitatSeit wann gibt es mündliche Urlaubsscheine?

Schon immer. Wenn der Disziplinarvorgesetzte sagt: "Kommen Sie am 14 Januar wieder".... dann IST das genehmigter Urlaub, welcher auch nur aus dringenden dienstlichen Gründen widerrufen werden darf.

Ich würde empfehlen, eine Beschwerde zu schreiben. Die Kosten müssen erstattet werden. Ggf. wird für den Chef daraus ein Haftungsfall. Allerdings müsste man noch etwas mehr zu den konkreten Hintergründen wissen und vor allem müsste die Aussage des Chefs auch nachweisbar sein.

Dass die Entlassungsverfügung noch nicht da ist, ist zur Weihnachtszeit durchaus normal. Die Entlassungsverfügung wird in der G1-Abteilung der Division erstellt, dann muss auch noch der Rechtsberater mitprüfen und der Kommandeur der Division am Ende unterschreiben. Wenn da urlaubsbedingt etwas liegen bleibt, dann ist das durchaus normal.


KlausP

Seit wann werden wieder "Urlaubsscheine" ausgegeben?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

#7
Ergänzung: Das gilt nur, wenn der Disziplinarvorgesetzte den Urlaub genehmigt hat. Wenn die Aussage bloß vom Spieß gekommen ist, dann ist das natürlich auch kein Urlaub!!

Ich habe aus den unterschiedlichen Beiträgen jetzt nicht konkret herausgelesen, wer konkret gesagt hat, dass du erst am 14. wiederkommen sollst.



Edit:
Ein "k" eingesetzt

F_K

ZitatUrlaubsantrag hatte ich gestellt doch dann wieder zurückgenommen

Also: Nach "Aussage des TEs" gab es nichtmal einen Urlaubsantrag und ein (Vertreter) Spiess soll etwas gesagt haben ... das gibt ein lustiges Beweisproblem für den TE.

ZitatNachkommandoführer an u... Es half nichts man drohte mir mit Feldjägern

Der NachKdoFhr scheint jedenfalls ein klares Lagebild anzunehmen.