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Erweitertes Führungszeugnis Bundeswehr

Begonnen von Soldat20/5, 09. März 2014, 20:15:54

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Muegge75

OK, ich lasse mich ja gern berichtigen wenn ich auf dem Holzweg bin.

Das ist aber auch etwas verwirrend ???. Danke.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

F_K

ZitatOK, ich lasse mich ja gern berichtigen wenn ich auf dem Holzweg bin.

Ja, schon kilometerlang, das Holz knirscht und knarrzt, und bricht gleich ...

ZitatDas ist aber auch etwas verwirrend . Danke.

Nö. Einfach mal von Anfang an lesen und verstehen, gerade dieses Gesetz ist sehr übersichtlich formuliert und ohne viel Vorkenntnis zu erlesen.

Wenn es nicht gelingen sollte, gibt es einen Trick: Einfach nicht zu dem Thema äußern.

Muegge75

Ok, ok, ich hab da was durcheinander gebracht. Ich habe mir den Gesetzestext nochmal durchgelesen und ja, er ist tatsächlich recht einfach zu verstehen. Asche auf mein Haupt.

Also ist es so, dass alle Geldstrafen mit Angabe der TS (Zahl und Höhe) nach §5 ins Zentralregister aufgenommen werden, nur ins Führungszeugnis werden nach §32 diese erst ab 90 TS aufgenommen, sofern keine weiteren Eintragungen vorliegen.
"Der Richtschütze trifft genau, er ist sehr gut,
er ist sehr schnell und hat ruhig Blut.
Man kann ihm vertrauen, das wissen alle -
Aufregung gibt es in keinem Falle. "

5. /PzBtl. 24 -- der nötigen Transformation zum Opfer gefallen :-(

Soldat20/5

Zitat von: KlausP am 10. März 2014, 10:33:55
Sagt wer? Wie viele Tagessätze waren das denn?

Es waren 10 Tagessätze a 50 €

Zitat von: Andi am 10. März 2014, 13:11:38
Bitte unterscheiden zwischen den Daten, die im Bundeszentralregister stehen und den Daten, die im erweiterten behördlichen Führungszeugnis bzw. denen, die im einfachen Führungszeugnis ausgeworfen werden.

Darf ich fragen in welches davon die Bundeswehr einblick bekommt? Und kann man dies ebenfalls einsehen um sich selbst zu vergewissern?

F_K

... die Bundeswehr erhält einen erweitertes, behördliches Führungszeugnis, wird diese Strafe also sehen. (Es sei denn, diese ist schon getilgt).

However: Du must dieses Verfahren im Bewerbungsverfahren angeben - und bei späteren Sicherheitsüberprüfungen kommt es "sowieso raus", selbst wenn getilgt... und dann hätten wir einen Einstellungsbetrug ...

AGSHP

kann ja so nicht stimmen da im bewerbungsbogen

ZitatVerurteilungen etc. die um Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen Sie nicht zu offenbaren. 

Also wäre das kein Einstellungsbetrug, getilgte Einträge, nicht Anzugeben.

Soldat20/5

Naja angeben muss und werde ich es dennoch. Im Bewerbungsbogen steht schließlich die Frage ob es rechtkräftige Verurteilungen gegeben hat.

Was da aber meine Frage wäre.

Schaut der Rechtsberater dort auch nochmal rein in die Akten und verhängt womöglich eine Bewerbungssperre?

Andi

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