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Beförderung/ Verkürzung

Begonnen von Gast667, 15. Januar 2013, 17:19:20

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Gast667

Guten Abend allerseits,

ich bin SaZ12 (Offz TrDst, Diensteintritt 2005), habe gemäß dem Reformbegleitgesetz auf SaZ10 verkürzt. Habe alles mögliche schon durchdacht und mit Chef/Kdr und meinem BFD-Berater eine Lösung erarbeitet, der Antrag wird in Rücksprache mit meinem Personaler beim PersAmt wohl durchgehen und ich kann 10/2013 in die 24-monatige Freistellung übergehen statt 10/2014 (habe kein Studium oder Ausbildung in Anspruch genommen, war immer nur in der Truppe). Soweit so gut, aber eins hab ich garnicht bedacht: Wird denn ein Soldat, dessen reguläre Beförderung zu einem festen Datum statt finden soll (Leutnant zum Oberleutnant, eigentlich mit denen an der Uni zeitgleich mit) , auch in seinem Vollzeit-Bfd befördert? Eigentlich schon oder, man ist ja immer noch Soldat eben nur freigestellt für eine Bildungsmaßnahme?! Was anderes kann ich nirgendwo erlesen, aber trotzdem bin ich mir da irgendwie unschlüssig! Hat das schon mal einer erlebt, das man jemanden für einen Tag zurück in die Truppe holt damit er befördert wird und dann wieder an sein Studium kann?

danke , grüße

Lidius

Ich würde sagen nein, da dir im BFD, der für die Beförderung notwendige höher dotierte Dienstposten fehlt.

Gast667

Ok, aber wenn man nun schon auf dem selbigen sitzt? Sitze auf einem A9/A10 DP....glaube es gibt nur A9/A10 DP bei den Offizieren, da niemand einen Leutnant auf einem DP zu sitzen hat weil die regulär ja noch am studieren sind.

Megawaldi

Zitat von: Gast667 am 15. Januar 2013, 18:01:00
....glaube es gibt nur A9/A10 DP bei den Offizieren, da niemand einen Leutnant auf einem DP zu sitzen hat weil die regulär ja noch am studieren sind.
Aha...schon mal an die Leutnants milFD gedacht?

Gast667

Nein hab ich nicht, sorry  :-\ ging nur vom Truppendienst aus!

Lidius

Jetzt sitzt du drauf, aber wenn du in BFD gehtst, wechselst du ja den Dienstposten auf ein DPäK.

ZDv 20/4 sagt in Nr 101:
ZitatDie Beförderung von Soldatinnen und Soldaten ist grundsätzlich
nur zulässig, wenn ihre Verwendung auf einen im Frieden zu besetzenden
Dienstposten1, dessen Bewertung mindestens dem Beförderungsdienstgrad
entspricht, verfügt und als Personalmaßnahme wirksam wurde. Für
die Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie von
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit muss darüber hinaus eine
besetzbare Planstelle vorhanden sein2. Während eines Ausbildungsabschnittes
können Berufssoldatinnen, Berufssoldaten sowie Soldatinnen
auf Zeit und Soldaten auf Zeit mithilfe einer Planstelle z. b. V. – (Schüleretat)
befördert werden, wenn sie die sonstigen Beförderungsvoraussetzungen
erfüllen, den erforderlichen Ausbildungsstand erreicht haben
und unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung auf einen ihrem
Dienstgrad entsprechend bewerteten Dienstposten versetzt werden3.

Ich verstehe denn so, dass jemand der auf keinem regulären Dienstposten sitzt, nur befördert werden kann, wenn er danach auf einem Dienstposten sitzt, der dem Dienstgrad entspricht. (Beispiel UAs auf ZAW).

Aber am besten solltest du mal deinen Perser/S1 fragen, vielleicht kommt der Fall mit Offizieren nicht so häufig vor, aber bei PuO sollte das Problem ja öfter auftreten, die Dienstposten sind ja meist F-SF geschlüsselt und die Beförderung OF-HF ja meistens um die BFD Zeit vorkommt.

Lidius


F_K

Beförderungen finden ja immer mit Blick auf die ZUKÜNFTIGE Verwendung statt - die gibt es bei Dir erstmal nicht - es wird im BFD kein Dienstposten besetzt - daher keine Beförderung.

Gast667

Gut, das habe ich soweit verstanden. Die Erfahrungsstufe hebt sich demnach auch nicht? Oder ist das davon unabhängig?

Lidius

Zitat von: Gast667 am 15. Januar 2013, 19:47:34
Gut, das habe ich soweit verstanden. Die Erfahrungsstufe hebt sich demnach auch nicht? Oder ist das davon unabhängig?

Die ist unabhängig. Zumindest ist meine während der BFD Zeit gestiegen.

Gast667

Alles klar, danke für die Antworten!

Wisst ihr zufällig auch spontan was zum Thema Reserve? Werde mich da noch genauer einlesen, nur so reingeschmissen jetzt von mir: Kann ich denn als Abgänger (Leutnant) direkt zum OLt d.R. übernommen werden wenn ich noch Reservist machen möchte? Kann mir einer nen link zur Gesetzeslage o.Ä.Bestimmungen hierzu geben?!
Die Verkürzung passt mir persönlich besser in den Lebenslauf, da ist das Geld sekundär, das andere wegen nicht vorhandenem Studium und Lebensalter, aber der Truppe wollte ich dennoch treu bleiben.

Tommie

Es sit möglich am letzten Tag des aktiven Dienstes mit Wirkung vom ersten Tag nach der Dienstzeit zu einem höheren Dienstgrad (der Reserve) befördert zu werden! Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 113, Abschnitt c) ! Das wmüsstest Du allerdings mit Deinem Chef und dem BAPersBw abklären ... ebenso eine eventuelle Beorderung (= Einplanung als Reservist!) die eine solche Beförderung auch für die Bundeswehr attraktiv macht!


Tommie

Der Weg wäre also über das BAPersBw eine Planstelle für Dich als Reservist zu finden und Dich deswegen am letzten Dienst-Tag zum OLt d. R. zu befördern und dann auf dieser Planstelle zu beordern.