Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verkürzung von SaZ 12 auf SaZ 8

Begonnen von adlerchen117, 17. Januar 2013, 22:05:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

adlerchen117

Guten Abend!

Meine Lebenssituation hat sich geändert.
Ich bin Z12 bis Anfang 2018. Will aber verkürzen auf Z8. ZAW hab ich bekommen.
Bitte, ich möchte gern wissen, was ich nun tun soll: mit wem sprechen, gegenüber wem schweigen und wo schriftlich einreichen? Wie stehen meine Chancen darauf entlassen zu werden?

Ich danke für die Unterstützung!


LwPersFw

1. Sie müssen mit Ihrem Chef sprechen und einen entsprechenden Antrag (bekommen Sie bei Ihrem PersFw) stellen.

2. Sie müssen dabei beachten :

Grundsatz : diese Anträge werden nur bei dienstlichem Interesse genehmigt

Entscheidungsrelevante Vorgaben dabei sind:

War die militärische Ausbildung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium oder einer erfolgreich abgeschlossenen
Fachausbildung (ZAW zählt dazu) verbunden, besteht ein dienstliches Interesse für die Dienstzeitverkürzung grundsätzlich nur dann,
wenn zwischen Abschluss der Ausbildung und Beendigung des Dienstverhältnisses oder dem Beginn der Freistellung vom militärischen
Dienst noch eine Verwendung von mindestens drei Jahren liegt.

Über Ausnahmen in begründeten Einzelfällen befindet der Entscheidungsbefugte im Rahmen seines Ermessens.

Ausnahmen liegen regelmäßig dann vor, wenn zusätzliche Umstände, wie z.B. der Wegfall des Zieldienstpostens oder
fehlende Verwendungsmöglichkeiten hinzukommen und die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Ausbildungs-
und Verwendungsreihe / Verwendungsreihe / Werdegangskennung Luftwaffe nicht gegeben ist.

Chancen kann man nur schwer einschätzen, da dies sehr individuell ist... je nach Verwendung, TSK, Bedarfslage, etc.

Wenn Sie es wirklich wollen, bleibt nur den Antrag zu stellen und die Entscheiung der PST abzuwarten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen