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Wehrübung nach SaZ 4

Begonnen von mohdi222, 23. Januar 2013, 11:06:28

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mohdi222

Ich bin seitdem 1. April 2009 aktiver Soldat mein Dienstzeitende ist mit ablauf des 31. März 2013.
Ich habe während meiner Dienstzeit über den Berufsförderungsdienst neben dem Dienst 3x wöchentlich abends meinem Bürokaufmann erfolgreich abgeschlossen. Jetzt habe ich meine Bewerbungsunterlagen für die Laufbahn des Feldwebels abgegeben und habe auch ein Termin beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung. Falls ich im Zentrum nach der Eignungsfeststellung das "GO" für die Laufbahn der Feldwebel nicht erhalten würde ich gerne eine Anschlusswehrübung (Bedarf besteht) durchführen/Absolvieren bis 31. Juli 2013 und mich anschließend erneut über ein Karrierecenter für die Laufbahn bewerben.

Frage:
1. Was erhalte ich monatliche für Bezüge ?
2. Worauf muss ich Zivilrechtlich achten?
3. Bin ich richtig, wenn ich sage ich erhalte nachdem 31. März 2013 meine "Abfindung" obwohl ich eine Anschlußwehrübung mache ?
4. Bin ich richtig, dass ich während der Wehrübung meine Überganggebührnisse + mein Gehalt nach Dienstgrad erhalte?


Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

KlausP

ZitatFalls ich im Zentrum nach der Eignungsfeststellung das "GO" für die Laufbahn der Feldwebel nicht erhalten würde ich gerne eine Anschlusswehrübung (Bedarf besteht) durchführen/Absolvieren bis 31. Juli 2013 und mich anschließend erneut über ein Karrierecenter für die Laufbahn bewerben.

Wenn Sie die Feldwebeleignung jetzt nicht bekommen, können Sie sich erst ein Jahr später wieder bewerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mohdi222

Gibt es eine Grenze für die Tage der Wehrübung im Jahr ?

Kann ich z.B. die Anschlusswehrübung bis zum 31. Juli 2013 dann 2 Monate pausieren und wieder eine Wehrübung durchführen ?

KlausP

Nicht beorderte Reservisten (und dazu zählen Sie) dürfen nur maximal einen Monat im Jahr üben (wenn das in der Vorschrift nicht inzwischen geändert wurde), deshalb sehe ich eigentlich für Ihre geplante Übung schon schwarz, es sei denn, Ihr Kommandeur beantragt eine Ausnahmegenehmigung. Beorderte Reservisten dürfen bis zu 6 (auch da will ich mich nicht festlegen) Monate im Jahr üben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... wenn der "Plan B" nicht eine zivile Arbeitsstelle ist, würde noch eine Verlängerung der derzeitigen Laufbahn in Betracht kommen.

Eine direkte Beorderung nach DZE mit Anschluß WÜ ist ja so unwahrscheinlich nicht (auch ohne Sondergenehmigung Kdr).

mohdi222

Also mein Ziel ist es FELDWEBEL zu werden und um dieses Ziel zu erreichen versuche ich alle Hebel in Bewegung zu setzen bis ich an mein Ziel komme.

Aber das "Worst-Case-Scenario" ist ja nicht auszuschließen, dass ich im Zentrum die Eignung für den Feldwebel nicht erhalte.

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