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Erste Wehrübung

Begonnen von riennevaplus, 19. Februar 2013, 16:17:13

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riennevaplus

Tag Kameraden,

hab jetzt viel hier im Forum gelesen, aber werde leider nicht aus allem schlau, weil viele Beiträge mittlerweile ein wenig veraltet oder zu speziell sind.
Mache ab Ende des Monats meine erste Wehrübung, die 20 Tage gehen wird, mit dem Dienstgrad OG d.R.

Nun zu meinen Fragen: 1) Wieviel Geld darf ich am Ende erwarten ? (Habe bis Oktober 2012 12 Monate als FWDLer bei der Luftwaffe gedient)
                                2) Ich bin Student, wohne alleine und arbeite nicht. Was steht mir laut USG zu? Ich habe leider bisher noch nicht verstanden, an wen genau sich dieses Gesetz eigentlich richtet?! :-[

Habe reichlich Gebrauch der SuFu gemacht, jedoch wie gesagt speziell bezüglich des Wehrsold meist nur veraltete Informationen gefunden.
Danke im Vorraus.

MkG ,

riennevaplus

Tommie

Welches der vielen Postings, die sich mit diesem Thema beschäftigen, haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Und welcher Teil des Unterhaltssicherungsgesetz ist ebenfalls für Sie unverständlich?

Und ... Ihre Wehrübung wird definitiv nicht über 20 Tage gehen, sondern entweder über 19 Tage (=drei Wochen, inklusive 2 Wochenenden) oder aber über 26 Tage (= 4 Wochen, inklusive 3 Wochenenden)!

Sie bekommen Wehrsold gemäß Ihrem Dienstgrad und dies für jeden Tag Ihrer Wehrübung, also auch für die Wochenenden. Für einen Obergefreiten sind das pro Wehrübungstag € 10,95 am Tag! Dazu kommt das Verpflegungsgeld für die Tage, an denen Sie nicht an der Truppenverpflegung teilgenommen haben (Wochenenden!) in Höhe vom doppelten Verpflegungssatz, also von € 7,20 pro Tag! Und als lediger Student, der sonst kein Einkommen hat, erhalten Sie von der USB den Mindestsatz nach § 13 c des USG in Höhe von € 19,50 am Tag (auch für jeden Wehrübungstag!). Sollten Sie beordert sein, erhalten Sie Leitungszuschlag ab dem 13. Wehrübungstag Ihrer gesamten Reservistentätigkeit in Höhe von € 25,56 pro Tag, an dem Sie im Dienst waren, also nicht an den Wochenenden, an denen Sie frei hatten, von bis zu € 434,60 pro Kalenderjahr! Wenn Sie also bis jetzt noch nicht geübt haben, erhalten Sie für die ersten 12 tage keinen Leistungszuschlag und wenn Ihre Übung insgesamt über 26 Tage geht und Sie die Wochenenden frei haben, bekommen Sie für 10 Tage im Dienst (3. und 4. Woche von Montag bis Freitag!) bis zu € 255,60 an Leistungszuschlag, sofern Sie beordert sind! Sind Sie das nicht, bekommen Sie eben nichts ;) !

Tommie

Zitat von: riennevaplus am 19. Februar 2013, 16:17:13Ich habe leider bisher noch nicht verstanden, an wen genau sich dieses Gesetz eigentlich richtet?! :-[

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, das Gesetz zu lesen, dann wäre Ihnen auch das aufgefallen ;) :
Zitat"Der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes einberufene Wehrpflichtige und
seine Familienangehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe dieses Gesetzes. Dies gilt auch, wenn Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes geleistet wird."

Steht übrigens schon im § 1, Absatz 1, des Unterhaltssicherungsgesetzes drin und heisst für mich im Klartext, dass Sie sich das Studium dieses Gesetzes komplett geschenkt haben! Ungefähr genau so wie das Studium des Wehrsoldgesetzes und das Einholen von Informationen über den Leistungskatalog für Reservisten ;) !

Aber zusammenzählen können Sie selbständig ;) ?

schlammtreiber

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