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Dienstzeitverkürzung - §10 SkPersStruktAnpG

Begonnen von mr.mkay1988, 26. März 2013, 12:39:13

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LwPersFw

Nach diesen Angaben brauche ich wirklich den exakten Text der Ablehungsbegründung !

Denn die Ausführungsbestimmungen fordern für den § 10 drei Bedingungen:

1. grundsätzliches dienstliches Interesse - d.h. kein Bedarf in Ihrer AVR bundesweit

2. bei Studium oder Fachausbildung > 3 Jahre zwischen Ende und Beginn Freistellung BfD oder DZE

3. Zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem angestrebten Dienstzeitende bzw. dem angestrebten
    Beginn der Freistellung als SaZ sollen grundsätzlich nicht mehr als zwei Jahre liegen.

zu 1.

Ich unterstelle einmal das in Ihrer AVR kein Bedarf mehr ist

>> dann Bedingung erfüllt

zu 2.

Ihre ZAW endete im Juli 2011 >> somit liegen zw. Ende und gepl. Freistellung vom Dienst (01.07.14) 3 Jahre

>> Bedingung erfüllt

zu 3.

Ich vermute einmal, Sie haben den Antrag so gestellt haben, dass Sie innerhalb der 2 Jahresfrist liegen.

>> dann Bedingung erfüllt

Diese 3 Bedingungen wären also vom Prinzip her erfüllt...

Und was die BfD-Ansprüche angeht, gilt eindeutig was in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung steht...
D.h. Sie haben ursprünglich für SaZ8 unterschrieben, also behalten Sie diese Ansprüche - halt nur gekürzt durch die ZAW.

Ich vermute einmal...hier geht es um ein statusrechtliches Problem...

Aber spekulieren bringt nichts...

Wir brauchen den wortwörtlichen Text !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mr.mkay1988

@ LwPersFw

Ich werde den exakten Wortlaut schnellstmöglich nach Erhalt einfügen.
Bis dahin kann ich nur auf die angesprochenen 3 Punkte eingehen.

1.Da ich leider nicht die genaue Definition des Begriffes AVR (Ausbildungs-Verwendungsreihe) kenne,
(ob es auch Dienstposten einschließt,gewisse ATN-Stufen)kann ich nur sagen :

Mit Inkrafttreten der neuen Stan fällt mein Dienstposten weg,bzw sitze ich ab Juli diesen Jahres auf
einer Saz12,respektive Feldwebelstelle, die auch eine höherklassige Ausbildung einschließt,welche ich als StUffz,
SaZ08 nicht bekommen werde.Es sind an diesem Waffensystem bundesweit keine SaZ08  eingeplant.
Dies wurde mir ausnahmsweise von mehreren Stellen bestätigt.

2.Korrekt,
  dies war mir auch bereits bekannt.

3.Korrekt,
  angestrebtes Dienstzeitende 31.12.14.



Wie bereits erwähnt werde ich den exakten Wortlaut schnellstmöglich posten.
Bis dahin aber schon mal ein Dankeschön für die vielen und konstruktiven Beiträge.

mr.mkay1988

Wie gefordert hier nun der exakte Wortlaut :

-----------------------------------------------------------------------------------------------


Sehr geehrter Herr.....

Ihrem Antrag auf Dienstzeitverkürzung wird nicht entsprochen.

Mit Bezug beantragen Sie eine Verkürzung Ihrer Dienstzeit auf 6 Jahre mit Dienstzeitende zum
31.12.2014.

Gem. Dienstzeitfestsetzung vom 28.07.2011 wurden Sie auf 5 Jahre mit Dienstzeitende zum
31.12.2013 zwischenfestgesetzt.

Ihre beantragte Dienstzeitverkürzung auf 6 Jahre ergibt eine Dienstzeitende,das über dem der derzeitigen
Zwischenfestsetzung liegt.

Die Antragsvoraussetzungen nach §40 (7) SG sind somit nicht gegeben.

Aufgrund fehlender Organisationsgrundlagen kann eine Bewertung zum dienstlichen Interesse an einer
vorzeitigen Beendigung Ihrer Dienstzeit nicht vor dem Ende des zweiten Quartals 2013 vorgenommen
werden.Bei einer erneuten Beantragung müssen die Antragsvoraussetzungen gemäß §40 (7) SG allerdings
erfüllt sein.

------------------------------------------------------------------------------------------------------



1. Es scheint mir dass gar kein Bezug auf §10 genommen wurde,da hier die Zwischenfestsetzung angeführt wurde.
  Warum wurde oben genannter Paragraph nicht angewand?

2.Ist es für mich nicht nachvollziehbar,warum eine Bewertung des dienstlichen Interesses nicht vor Ende des
  zweiten Quartals möglich ist,obwohl die kommende(ab Juli diesen Jahres) Stan seit Ende letzten Jahres
  bekannt ist/bzw steht.

F_K

ZitatIst es für mich nicht nachvollziehbar,warum eine Bewertung des dienstlichen Interesses nicht vor Ende des
  zweiten Quartals möglich ist,obwohl die kommende(ab Juli diesen Jahres) Stan seit Ende letzten Jahres
  bekannt ist/bzw steht.

Es mag ja die STAN für Deinen jetzigen TrT feststehen - aber nicht für ALLE TrT der Bundeswehr - wo sich ein Platz für Dich finden könnte.

Allein diese Argumentation ist wohl sachlich kaum angreifbar - der Bescheid damit ermessensfehlerfrei.

Im übrigen ist bis 2014 ja noch etwas Zeit, so dass dieser Antrag auch später entschieden werden kann.

Ralf

ZitatIhre beantragte Dienstzeitverkürzung auf 6 Jahre ergibt eine Dienstzeitende,das über dem der derzeitigen
Zwischenfestsetzung liegt.
Das klingt nun ein wenig anders, als du ursprünglich sinngemnäß wiedergegeben hast.
Du wirst ja nun schon vorher entlassen, als du jetzt beantragst, was de facto somit eine Dienstzeitverlängerung bedeuten würde.
Es ist ja nicht gesagt, dass auch auf SaZ 08 festgesetzt wirst, denn dazu musst du erst einmal die Lehrgänge erfolgreich abschließen.
Zum dienstl. Bedarf hat F_K ja bereits was geschrieben. Es kann in der Tat erst festgestellt werden, wenn alle Ausplanungen vorliegen. Es kann auch gut sein, dass es Möglichkeiten gibt, mit wenig Umschulungsmaßnahmen in einer anderen AVR zu verwenden und dort Org-Grundlagen noch nicht vorliegen. Das betrifft sogar andere TSKs.
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Helft mit, dass es so bleibt.

mr.mkay1988

Ich gebe zu dass ich diesen Stolperstein nicht bedacht habe.
Wenn ich richtig liege,müsste ich,um §10 zur Anwendung bringen zu können,
einen erneuten Antrag schreiben,diesmal jedoch mit dem gewünschten DZE 31.12.13.
Obwohl sich das auch schon wieder jeglicher Logik entzieht,da ich meine Dienstzeit damit nicht verkürze,
sondern mir einfach nur durch o.g. § meinen BfD sichern würde.
Langsam wird es wirklich konfus.Im Endeffekt werde ich wahrscheinlich doch auf Risiko gehen müssen und
mich für nächstes Jahr bewerben,ob einem weiteren Antrag nun entsprochen wird oder nicht.

Was eine Änderung der Verwendung angeht,ob,wann,was und vor allem wozu...
sei dahingestellt,sollte auch nicht weiter thematisiert werden.

LwPersFw

Dann lag ich ja mit meiner Vermutung richtig...Statusrecht !

1.
Die Verkürzung der Dienstzeit als SaZ richtet sich ausschließlich nach § 40 Abs. 7 SG !

Der § 10 SkPersStruktAnpG ergänzt diesen "nur" um den Punkt, dass die ursprünglichen
BfD-/Versorgungs-Ansprüche erhalten bleiben.

Da Sie im Moment SaZ 5 sind, hätten Sie (mindestens) eine Verkürzung auf SaZ 4 Jahre und 11 Monate beantragen müssen.

Dann hätten Sie - bei Genehmigung - zum 01.06.2013 in Freistellung vom mil.Dienst gehen können.

Denn der § 40 (7) fordert ja, dass die verkürzte Dienstzeit die zur Durchführung der Berufsförderung
notwendige Zeit der Freistellung vom militärischen Dienst umfassen soll. Bei Ihnen 6 Monate.

ABER !!

2.
Die Ausführungsbestimmungen fordern ja grundsätzlich, dass zwischen Ende ZAW und Beginn Freistellung,
oder dem neuen DZE, mindestens 3 Jahre liegen sollen.

Diesen Punkt würden Sie mit dem neuen DZE 30.11.2013 nicht erfüllt ! (Juli 11 - Nov 13 >> 2 Jahre 5 Monate)

Die PST hat zwar ein Ermessen davon abzuweichen - muss aber nicht...

3.
Auch wenn Sie glauben, dass in Ihrer AVR - bundesweit ! - kein Bedarf mehr besteht,
geht die PST derzeit davon aus, dass dies erst abschließend bewertet kann, wenn alle
Org-Grundlagen Ende des 2. Qu 2013 vorliegen.

D.h. es kann dann durchaus sein, dass Ihnen die PST dann eine weitere Verwendungs-
möglichkeit aufzeigen kann...

...und dann würde auch ein erneuter Antrag - mangels dienstlichem Interesse - abgelehnt werden.

Also kann ich Ihnen nur empfehlen,

- treffen Sie keine verbindlichen Entscheidungen im privaten Bereich
- wenn Sie einen erneuten Antrag stellen - dann so, dass alle zeitlichen Kriterien passen !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mr.mkay1988

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Klärung des Sachverhaltes.
Natürlich entschärft dass meine Situation nicht,aber ich weiß woran ich bin und kann mich entsprechend verhalten.
Vielen Dank nochmal an alle am Thread Beteiligten.