Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

versetzungsantrag abgelehnt

Begonnen von blackii, 14. Februar 2013, 11:56:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

blackii

guten tag kameraden,
ich habe an die sdbw einen versetzungsantrag mit einem tauschpartner eingereicht. Mein Persfw in meiner stammeinheit hat etliche freie stellen in meiner umgebung gefunden, die auch für die versetzung vorgesehen sind. das problem ist nun, das ich letzte woche mit meinem persbearbeiter bei der sdbw gesprochen habe und dieser mir berichtete das der antrag abgelehnt worden sei, da die stellen schon vergeben sind und aufgrund des gleichberechtigungsgesetzes..

komisch ist nur, das die stellenausschreibungen kurz danach und kurz davor aktualisiert wurden und zudem noch neue stellen hinzugefügt wurden.

was kann ich nun unternehmen?
was sagt das gleichberechtigungsgesetz aus?

kameradschaftliche grüße

KlausP

Zitatwas kann ich nun unternehmen?

Solange Sie keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfbelehrung haben gar nichts. Wenn Sie den Bescheid haben, steht in der Rechtsbehelfbelehrung, was Sie wie und wo unternehmen können.

Zitatwas sagt das gleichberechtigungsgesetz aus?

Schon mal mit der Suchmaschine Ihres Vertrauens versucht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: blackii am 14. Februar 2013, 11:56:54
was sagt das gleichberechtigungsgesetz aus?
Jedenfalls nichts was mit "Versetzungsanträgen" oder Stellebesetzung zu tun hätte.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

blackii

den persbearbeiter bei der sdbw sagte gleichberechtigungsgesetz..

was sagt den das gleichbehandlungsgesetz aus?

KlausP

Zitatwas sagt den das gleichbehandlungsgesetz aus?

Ich widerhole mich ungerne, deshalb füge ich meinen Beitrag als Zitat ein:

Zitat von: KlausP am 14. Februar 2013, 12:00:21

Zitatwas sagt das gleichberechtigungsgesetz aus?

Schon mal mit der Suchmaschine Ihres Vertrauens versucht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau