Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verweigerung des Eids als Wiedereinsteller § 55 SG

Begonnen von Rolando Müller, 07. Juli 2019, 13:32:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ralf

Keine Monate. Das geht relativ schnell, vergleichbar mit dem Widerruf. Präziser geht eine Glaskugelvorhersage nicht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... Verweigerung des Eids / Verweigerung Annahme der Urkunde ...

Was denn nun? Den Eid verweigern ist die eine Sache. Die Annahme der Urkunde über die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (allgemein inkorrekter Weise auch "Ernennungsurkunde" genannt) zu verweigern eine andere. Und Sie haben ja geschrieben, dass Sie schon zum SaZ ernannt worden sind. In beiden Fällen ist der Soldat umgehend zu entlassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Linda72

Die Frage ist, wieso Sie es noch nicht direkt mit Ihrem Vorgesetzten klären konnten? Der wird die besten Informationen geben können in Ihrem Fall.

Rolando Müller

Das wird zeitnah geklärt. Ich möchte bei solch einem Sachverhalt zunächst mehrere Meinungen und Ansichten hören, um möglichst informiert in eine Gesprächssituation zu gehen.

KlausP

Wir diskutieren hier jetzt seit zwei Tagen rum und was haben Sir bisher unternommen?  Ich hatte ja schon geschrieben, dass Sie Ihre Absicht Ihrem DV melden sollen. Aber ich vermute, das ist immer noch nicht passiert. Dann kann hier auch dicht gemacht werden. Für mich ist jetzt jedenfalls Schluss.

Mehrere Meinungen anhören ... pfff ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Es ist in der Tat alles gesagt/geschrieben worden und damit soll es auch gut sein.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.