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Anschlusswehrübung

Begonnen von Sascha Ko, 09. März 2013, 17:17:23

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Sascha Ko

Hallo zusammen,
habe das ganze I-Net bereits durchforstet, jedoch nicht ganz erfolgreich...
...ich hoffe, das Ihr mir vlt. weiterhelfen könnt...

Beschreibung:

Ich bin noch aktiver Soldat, scheide jedoch zum 31.03. aus der Bundeswehr aus.
Mein Stammtruppeteil hat Bedarf an Personal und hat mich gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Anschlusswehrübung.

Nun meine folgende Fragen:

Was bekomme ich an Geldleistungen von der Bundeswehr, Unterhaltssicherungsbehörde??
Würde mich sehr Interessieren insbesondere von der Unterhaltssicherungsbehörde....

Nun zu mir:

Ich bin SaZ 08 mit Ansprüche auf Übergangsgebührnisse ab dem 01.04.2013.
Besoldung: A 7
Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meinen 2 Kindern. (monatl. 600 €)
Ich besitze eine eigengenutzte Eigentumswohnung ( Kosten Kredit: 450 €, Nebenkosten 110€, Heizkosten 100€)

Ich werde zum 01.04.2013 beordert in meinem Stammtruppenteil...
Wehrübungszeitraum soll 01.04.2013 - 30.07.2013 sein.

April 21 aktive Tage
Mai 19 aktive Tage
Juni 20 aktive Tage
Juli 23 aktive Tage

Ja ich weiss, die wehrübung dauert über 3 Monate...
...sollte aber über Ausnahmegenehmigung möglich sein... ;-)

Kann mir jemand weierhelfen und mir sagen / aufzeigen, was ich an Geldleistungen bekomme,
insbesondere von der Unterhaltssicherungsbehörde?!
Insbesondere bei dem thema Verdienstausfall, Unterhaltszahlungen und Mitbeihilfe...

Vielen Dank im voraus für eure fleissigen Threads...

Lieben Gruß

Sascha Ko

Nachtrag :

Beim  Verdienstausfall, wird da das Jahreseinkommensdurchschnitt durch 360 Tage geteilt?
Ist das der Tagessatz dem man von der Unterhaltssicherungsbehörde  bekommt?

KlausP

ZitatWas bekomme ich an Geldleistungen von der Bundeswehr, Unterhaltssicherungsbehörde??

Über die USG-Leistungen kann ich dir mangels einschlägiger Erfahrung nichts sagen.

Von der Bundeswehr bekommst du

- Wehrsold entsprechend deines Dienstgrades gem. Wehrsoldgesetz
- Leistungszuschlag ab dem 25. WÜbTag gem § 8a Wehrsoldgesetz (max. 434,60 Euro je Kalenderjahr.)
- kostenlose Unterkunft
- kostenlose truppenärztliche Versorgung
- kostenlos bereitgestellte Verpflegung, bei Nichtinanspruchnahme der Truppenverpflegung (z.B. am Wochenende) wird das Verpflegungsgeld analog der Regelung bei FWDL ausgezahlt
- Urlaub gem. SUV für jeden vollen Kalendermonat der WÜb 1/12 des Erholungsurlaubsanspruches eines vergleichbaren SaZ/BS
- erhöhten Wehrsold für mehrgeleisteten Dienst wie FWDL ab dem 10. Dienstmonat

Falls ich was vergessen habe, könnte ja jemand ergänzen.

ZitatApril 21 aktive Tage
Mai 19 aktive Tage
Juni 20 aktive Tage
Juli 23 aktive Tage

Jeder Kalendertag zählt als Wehrübungstag !
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Nachdem unser "KlausP" schon fast alles richtig beschrieben hat, will ich jetzt noch die Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde nachliefern ;) :

Sie bekommen, wie Sie selbst geschrieben haben, zu diesem Zeitpunkt Übergangsgebührnisse. Diese betragen ja nicht 100% des letzten Gehaltes, sondern weniger, oder? Soweit ich weiß, sind es 75% des letzten Netto-Betrages, oder? Und den Differenzbetrag zum letzten Netto-Zahltag holen Sie sich von der Unterhaltssicherungsbehörde USB), natürlich gegen Nachweis des letzten Zahltages und der Höhe der  Übergangsgebührnisse ;) !

Opa_Hagen


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