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vor dienstantritt anzeige

Begonnen von Rafael1988, 19. März 2013, 07:55:57

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Rafael1988

hallo,

ein guter kumpel von mir tritt ab dem 02.04.2013 seinen dienst an. er ist wird saz 4 mit feldwebeleignung. er hat im dezember ein kfz privat verkauft für 2,500 euro. das fahrzeug hatte noch bis 3/2013 tüv. er hatte die mängel die ihm bekannt waren dem käufer allesamt gezeigt und nix verschwiegen. das fahrzeug stand eig. für 3000 euro vb im netz und er wollte es für 2900 euro mit tüv/asu, neuem service und eventuell anfallenden reparaturen veräußern. der käufer kam und machte eine probefahrt. nach der pf fragte er ob mann am preis was machen könnte und mein kumpel machte das angebot für 2900 euro mit den leistungen, aber der käufer meinte er würde es selber machen wenn er einen größeren nachlass gewährte. er ging insgesamt 500 euro runter und gab ihm sogar seine nummernschilder für die heimfahrt.das ist der sachverhalt.

jetzt der schock, der käufer schrieb ihm eine sms, dass er ihn anzeigt hat. wenn er wirklich mit der anzeige erfolg hat und er hat während seiner probezeit eine anzeige laufen, ist es denn möglich, dass er rausfliegt. er hat ja nix falsches gemacht, soll er sich jetzt schon beim chef melden oder wo anders bescheid geben, er ist ziemlich fertig deswegen, weil er eine karriere als fw allg. fd plant. bitte um einschätzung, will dem kamerad schnell ein paar objektive meinungen und einschätzungen zutragen.
fange nichts an was du nicht zu ende bringen kannst

F_K

Ruhe bewahren, Schock bekämpfen - Hilfe ist unterwegs.

Eine "Anzeigenachricht per SMS" hat rechtlich überhaupt keinen Wert.

Dein Kumpel soll ABWARTEN, nichts unternehmen und der Anzeige gelassen entgegenschauen (Zu melden ist zum derzeitigen Zeitpunkt NICHTS).

Hoffen wir für deine Kumpel, dass er einen guten Vertrag abgeschlossen hat, das Fahrzeug abgemeldet hat und die erklärten Mängel im Vertrag dokumeniert sind.

alter Geist

Da versucht wohl der Käufer im nachhinein den Preis zu drücken, das hatte ich auch schon. Ich habe dem Käufer Damals angeboten den Wagen zurück zu nehmen und ihm das Geld auszuzahlen. Siehe da ich habe nie wieder von ihm gehört. Mein Rat dazu, melde der Versicherung und dem Finanzamt mit Kopie des Kaufvertrags das der Wagen nicht mehr dir gehört, die schreiben dann den Käufer ggf. an sollte das Kfz noch auf dem Namen des Verkäufers laufen. Viel Erfolg !
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

BulleMölders

Zitat von: F_K am 19. März 2013, 08:48:34
das Fahrzeug abgemeldet hat
Das wird er wohl nicht gekonnt haben denn:
Zitat von: Rafael1988 am 19. März 2013, 07:55:57
und gab ihm sogar seine nummernschilder für die heimfahrt.das ist der sachverhalt.
Denn ohne Nummernschilder keine Abmeldung.

Zitat von: alter Geist am 19. März 2013, 10:55:22
Mein Rat dazu, melde der Versicherung und dem Finanzamt mit Kopie des Kaufvertrags das der Wagen nicht mehr dir gehört.
Nur wird dass das Finanzamt nicht intressieren, da sie seit zwei Jahren nur noch Erfüllungsgehilfe für die Beitreibung der KfZ-Steuer sind. Wobei An- und Abmeldungen auch davor nicht Sache des Finanzamtes sondern der Zulassungstellen waren.

Tierpark

Wieso gab Dein Kumpel dem "seriösen" Käufer überhaupt die Kennzeichen?? Der hätte ja auch rote Überführungskennzeichen mitbringen können. Mit der Anzeige, richtig, erst mal abwarten, eine anzeige erhält man nicht per SMS, da muss schon was schriftliches von der Polizei kommen. Was wäre denn überhaupt der Grund der Anzeige gewesen?? Betrug??

Grüße

Tierpark

Rafael1988

erstmal danke für die antworten,

der käufer kommt aus der selben stadt und ist auch eine privatperson. das fahrzeug wurde gleich eine woche nach kauf umgemeldet. wir gehen von einer anzeige wegen betruges oder arglistiger täuschung aus. wie geschrieben ist von der polizei noch kein schreiben da. im kaufvertrag stehen natürlich keine mängel, weil es zu dem zeitpunkt,nach meinung meines kumpels keine gab. da das fahrzeug ja 12 jahre alt war ist es ja möglich, dass innerhalb von den 4 monaten was kaputtgegangen ist, weil ja kein neuwagen. im kaufvertrag steht nur das es ein privatverkauf ist und der betrag. von gewährleistung oder garantie steht nix drinne, aber es steht auch nix drinne das er sie ausschließt. kaufvertrag ist formlos.
fange nichts an was du nicht zu ende bringen kannst

wolverine

Arglistige Täuschung ist kein Straftatbestand sondern evtl. Ein zivilrechtlicher Anfechtungsgrund. Ob der Betroffene evtl. für etwas haften muss ist der Bw völlig egal.

Einzig ein Strafverfahren könnte die Einstellung verzögern oder auch verhindern. Das lässt sich jedoch aus solchen Darstellungen über das Internet nicht vernünftig bewerten.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Zitatim kaufvertrag steht nur das es ein privatverkauf ist und der betrag. von gewährleistung oder garantie steht nix drinne, aber es steht auch nix drinne das er sie ausschließt. kaufvertrag ist formlos.

Dein Freund ist ein "Depp".

Warum?

Zum einen hat ein 12 Jahre alter Wagen immer Mängel (Lack, usw.), so dass man diese natürlich auch aufführen muss - und gerade bei Autoverkäufen muss man natürlich die Garantie / Gewährleistung ausschließen - sonst hat man Probleme.

Dafür gibt es extra nette KFZ Kaufverträge.

However: Er soll abwarten, was passiert.

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