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Hilfe verletzt und noch kein DSA

Begonnen von Luchs1, 29. März 2013, 18:54:41

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: justice005 am 30. März 2013, 00:33:23
Der Fragesteller ist Angehöriger des Heeres wie man früheren Beiträgen entnehmen kann und soll wohl mal in die SKB.

Das bedeutet, er müsste doch jetzt eigentlich bereits in Dresden sein, oder wurde das verletzungsbedingt aufgeschoben? Spätestens dort kann er sein DSA machen. Zumindest ist die Probezeit abgelaufen und die neue Dienstzeitfestsetzung ist da. Es darf daher vernünftigerweise ausgeschlossen werden, dass eine vorzeitige Entlassung erfolgt, zumal ja eine Heilung absehbar ist.

Warum müssen Sie immerzu mit Ihren Spekulationen und Mutmaßungen eine Meinung zur Sache kundtun, die weder dem Fragesteller hilft, noch der Sache irgendwo dienlich ist? Darauf angesprochen, reagieren Sie auch meist nur unsachlich und ungehalten bzw. völlig realitätsfern. Viele Dinge im Truppenaltag lassen sich nicht vom hohen Thron mit der Dienstvorschrift und den Gesetzesbüchern in der Hand allein regeln, sondern erfordern immer Kenntnis von den konkreten Umständen und der Situation den Betroffenen.

justice005

Alles in Ordnung bei Ihnen?  :o

Welche Vorschriften? Welche Gesetze? Welcher Thron? Kann ich Ihnen irgendwie helfen?


justice005

Außerdem gehe ich mal davon aus, dass dem Fragesteller durchaus hilfreich geantwortet wurde.

ZitatDanke trotzdem für die schnellen Antworten, das hat mich schon sehr beruhigt.

dampfhammer

Ich habe bezüglich des DSA eine Frage:

Wie sieht es mit zivil Abgelegten DSA vor Dienstantritt (01.07) aus? (Abzeichen wäre zum Zeitpunkt des Dienstantritts ca. 1 Monate alt)

Wird dieses DSA anerkannt oder ist die Anerkennung von der Ansicht des Disziplinarvorgesetzten abhängig?


Ralf

Das DSA wurde ja von einem zugelassenen Prüfer abgenommen und ist keine bundeswehr-spezifische "Prüfung", so wie der BFT. Von daher, ja, das zählt genauso.
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