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FWDL trotz Vorstrafe (BTM)

Begonnen von LoDennis, 27. März 2013, 09:53:44

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Tommie

Nachdem ich das heute schon eher gelesen habe, musste ich mal mit dem RB telefonieren, der mit mir im Einsatz war!

Ergebnis:
1. Mehr als ein Jahr heißt eindeutig "größer als 1 Jahr" und definitiv nicht "größer oder gleich 1 Jahr"!
2. Vergehen und Verbrechen ... der Unterschied ist bekannt ;) ? Mindeststrafe größer/gleich 1 Jahr ---> Verbrechen! Siehe auch § 12 StGB!
3. Für FWDL gilt eine "Grenze" von drei Monaten Freiheitsstrafe! Wer mehr hatte, auch zur Bewährung, wird nicht genommen!
4. Egal wie hoch die freiheitstrafe oder die Anzahl der Tagessätze war, FWDL-Bewerber mit Vorstrafe nach dem BTMG scheiden auf jeden Fall komplett aus!

Das ganze war mit der Einschränkung, dass der Kamerad im Stab eines Großverbandes sitzt und nicht in einem Karrierecenter. Deswegen kann es sein, dass sich da schon wieder Änderungen ergeben haben!

wolverine

Zitat von: ulli76 am 27. März 2013, 19:09:50
Mal ne doofe Frage- kann mir einer mal mit verständlichen Worten verklickern, was eine "Vorsatztat" ist? Man scheint ja was anderes drunter zu verstehen, als der gemeine Nicht-Jurist vom Worsinne her verstehen könnte.

Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, dass das Verticken von Drogen keine Vorsatztat ist.
Vorsatz ist Wissen und Wollen aller Tatumstände. Ist bei Handel tatsächlich schwierig; müsste länger über ein Beispiel nachdenken. Irgendwo in die Richtung: Ich verticke Zeug, von dem ich annehme, dass es BTM sein könnte aber nicht weiß. Das aber abgegrenzt zum Eventualvorsatz (ich vermute es und nehme es billigend in Kauf) und zum Tatbestandsirrtum (ich weiß wirklich nicht, dass ich BTM verkaufe).
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Ah ok-also doch so wie ich es gedacht hab.

Also wenn ich das Zeuchs vom Großhändler meines Vertrauens kaufe und dann verticke ist es wohl ne Vorsatztat.
Wenn mein Kumpel mir irgendwelches Zeuchs in die Hand drückt und sacht: Ich kenn noch nen paar Kollegen von dir, kannst denen das mal weiterverkaufen- dann könnte man über nen Eventualvorsatz nachdenken (passt evtl noch eher bei Tabletten, von denen ich nicht genau weiss, was es ist).
Und wenn ich meinen Oregano für nen handelsüblichen Preis verkaufe, mein Händler mir aber aus Versehen die falsche Tüte gegeben hat, dann isses nen Tatbestandsirrtum.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Und richtig lustig wird es erst, wenn Du den Oregano rauchst, Ulli ;D ! Dann platzen Dir die Socken von den Füßen und zwar durch die Stiefel :D !

ulli76

Hol dir im Einsatz mal Oregano aus der Truppenküche- das bekommst dann in nem kleinen Tütchen.
Wenn du dann den richtigen Spruch dazu bringst, wenn du die Feldjäger zum gemeinsamen Pizzabacken eingeladen hast, kannst du sehr viel Freude mit den Gesichtsausdrücken haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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