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Lebenshaltungskosten als FWDL?

Begonnen von Fm 1994, 23. April 2013, 14:29:40

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VC93

Dass das Abitur keine Weiterbildungsmaßnahme ist, haben wir natürlich alle übersehen.  :-[

wolverine

Nö, ich weiß blos nicht was ein FWDL z. Zt. für Ansprüche hat. Darum habe ich mich auch nur zu der Frage "was kann ich sparen" geäußert.
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itschie

Ja, aber er strebt das Abi nach dem FWD an und bei FWD gibt es keinen Anspruch nach der Dienstzeit, dass gibt es nämlich nur bei SAZ! Desweiteren, wozu brauche ich den Chef für eine Bildungsmaßnahme, ich habe Anspruch auf Erholungsurlaub und den kann ich ebend so für Bildungsmaßnahmen einsetzen! Natürlich ist es Toll wenn der Chef vielleicht doch dafür den ein oder anderen Tag Sonderurlaub springen lässt, aber er muss nicht, hängt auch immer von seinem eigenen Verhalten ab.

BulleMölders

Seit wann kann den ein Chef mal "den einen oder anderen Tag Sonderurlaub" so einfach "springen" lassen?
Ist so etwas nicht mehr an die Urlaubsverordnung gebunden?

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 30. April 2013, 07:36:47
Seit wann kann den ein Chef mal "den einen oder anderen Tag Sonderurlaub" so einfach "springen" lassen?
Ist so etwas nicht mehr an die Urlaubsverordnung gebunden?

Doch, ist es. Aber auch in der Sonderurlaubsverordnung muss man ganz genau lesen, für welche Weiterbildungsmaßnahmen und evtl. Bewerbungs-und Vorstellungsgespräche oder Eignungstests der Chef Sonderurlaub gewähren kann, wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Bei solchen Anträgen habe ich selber grundsätzlich erst die Vorschrift "befragt", ehe ich als Spieß unterschrieben habe.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: itschie am 30. April 2013, 03:22:06
bei FWD gibt es keinen Anspruch nach der Dienstzeit, dass gibt es nämlich nur bei SAZ!
Weiß ich ob sich das nicht gerade wieder einmal geändert hat?
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