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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

nicht dienstfähig, also zuhause??

Begonnen von omgwtf, 30. April 2013, 19:48:00

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omgwtf

Richtig.
In meinem Fall kam das Einsatzweiterverwendungsgesetz in Frage. Dessen Anwendung scheiterte dann aber daran, dass beim WDB-Verfahren kein kausaler Zusammenhang zwischen Einsatz und Rückenschaden festgestellt wurde.
Prinzipiell scheint es da aber Möglichkeiten zu geben, siehe evtl. bekannte Fälle von Mannschaften, die in diesem Rahmen zum BS ernannt wurden sind.

ulli76

Jein- ein Bandscheibenvorfall wird so gut wie nie als WDB anerkannt. Auch nicht im Rahmen des Einsatzes.
Da müssen schon spezielle Zusammenhänge bestehen, damit das klappt. Also Tragen der Schutzweste und Ausrüstung und rückenunfreundlcihe Zwangshaltungen bekommt man an sich nicht durch.
Und du hast ja noch das Problem, dass offenbar zusätzlich was gefunden wurde, was angeboren ist.

Ja, man kann als Mannschafter über das Einsatzweiterverwendungsgesetz BS werden. Nur in den mir bekannten Fällen gab es eine eindeutige Schädigung durch Feindeinwirkung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

omgwtf

Und da das eine ganz andere Nummer ist, will ich mich auch nicht beschweren.
Hab ab August was neues, wenn ich jetzt also rechtzeitig entlassen oder freigestellt werde, wird alles gut.

LwPersFw

Alles Wesentliche zum Verfahren kann man im IntranetBw nachlesen.

Seite des BAPersBw (alt SDBw)

Dort unter Fachinformationen >> die GAIP

In der GAIP die KennNr 63-02-00

"Beendigung des Dienstverhältnisses von SaZ und BS wegen Dienstunfähigkeit (DU)"


Dazu noch die Bestimmungen der ZDv 14/5 B 153 und B 153a


(Für FWDL ist das Verfahren in der GAIP , KennNr 63-03-00 geregelt)

Da Ihnen eine zeitgerechte Entlassung wichtig ist :

ZDv 14/5 B 153a Abschnitt G Nr. 18 Abs 2

"(2) Von der Entlassung eines Soldaten ist abzusehen, wenn seine Dienstzeit innerhalb des
nächsten halben Jahres abläuft. Die Frist rechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entlassung
wirksam würde, wenn die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre. Läuft innerhalb des
nächsten halben Jahres die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit zwar nicht ab, würde der Soldat
aber eine Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren vollenden, so ist er erst nach
Vollendung der Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren zu entlassen; Satz 2 gilt
entsprechend.

Mit seiner Zustimmung kann der Soldat auch innerhalb der in den Sätzen 1 und 3 bestimmten Fristen entlassen werden."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

omgwtf

Danke!
Meine Dienstzeit läuft mit dem 31.3.14 ab, das wären dann 8 Jahre.
Wäre für mich natürlich besser, zum 1.8.13 erstmal nur freigestellt zu werden. Mal sehen, was Chef dazu sagt.

F_K

ZitatMeine Dienstzeit läuft mit dem 31.3.14 ab, d

... mal auf die Uhr geschaut? Ist noch ein bisschen mehr als 6 Monate bis zu diesem Termin - und das DU Verfahren ist fast durch ...

ulli76

Ich befürchte, dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, wie man so sagt.
Das DU-Verfahren ist jetzt durch. Vermutlich kommt in den nächsten Wochen die Entlassungsverfügung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

omgwtf

Is doch i.O., ich hab immerhin schon ne ZAW mitgenommen und jetzt bin ich gerade an der BwFachS.
Und die Abfindung von nem 6er bekomm ich ja bestimmt auch noch.

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