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Bezahlung einer GU auf Lehrgängen

Begonnen von SanFw-87, 08. August 2013, 11:44:00

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Andi

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 14:23:08
Jetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!

Natürlich hat er den, denn er bekommt vom Dienstherren ja eine Unterkunft gestellt, was eben ein geldwerter Vorteil ist. Alles andere ist für diese Feststellung doch völlig unerheblich.
the rest is silence...

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dv_uffz

Da möchte ich mich auch mal einhaken ;)

Unterstellter Soldat, Fw, 23, am Heimatstandort vom Wohnen in der GU verpflichtet, im letzten Jahr auf diversen Lehrgängen gewesen....

BVA (ehemals WBV) hat um die 400 € zurückgefordert... Soldat regt sich auf...
Jetzt kommt das Lustige...

Bei der Befreiung durch den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten stand wortwörtlich diese Problematik in diesem Befreiungsbescheid niedergeschrieben, dass in diesem Falle das Geld zurückgefordert wird.... Soldat hat diesen Bescheid "anscheinend" blind unterschrieben und wunderte sich, dass das Geld zurückgefordert wird....
Hat dementsprechend erstmal ne dicke Welle bei der WBV geschoben...

Also Augen auf vorm Eierkauf...

Dein Kamerad wird wohl einen ähnlichen Bescheid erhalten haben !

BulleMölders

Da zeigt sich mal wieder, wer lesen kann und es auch tut ist klar im Vorteil!

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