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Anerkennung Heimfahrten Steuererklärung

Begonnen von VeroLa, 14. Mai 2013, 16:37:29

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VeroLa

Hallo an alle.
Mein Mann ist Zeitsoldat und es geht um unsere Einkommensteuererklärung 2012.
Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für die Heimfahrten bei einer Kommandierung (Lehrgang) nur mit 0,30€ pro Entfernungskilometer und nicht pro Fahrtkilometer. Meiner Meinung nach, geht es bei einer Kommandierung nicht um Doppelte Haushaltsführung (wo die Heimfahrten mit Entfernungskilometer zu berechnen sind), sondern um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (wo alle Fahrten mit Fahrtkilometer zu berechnen sind).
Das Problem ist nur, dass ich die rechtliche Grundlage brauche um meinen Einspruch zu begründen.... Kann mir jemand dabei helfen? Wäre seeeeeeehr dankbar dafür, weiß nicht mehr weiter... :-(
LG Vero

AriFuSchr

bei einer vorübergehenden Kommandierung (Lehrgang) können die tatsächlich entstandenen Kosten (Nachweis) oder die km-Pauschale von 0,30 €/km angesetzt werden. Wir sind hier im Bereich der Reisekosten und nich bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Hinweis auf: LStR R. 9.5 Abs. 1 Satz 5


Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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