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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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alpha_de

Gerne eine ausführliche Erläuterung.

Bisher wurden die Kandidaten für eine Beförderung/Einweisung in einer Eignungsreihenfolge nach dem Leistungswert der letzten Beurteilung gereiht. Dabei wurde nicht berücksichtigt, ob die Beurteilung auf dem vorherigen DP oder auf dem aktuellen (höherwertigeren) DP und damit in verschiedenen Vergleichsgruppen erfolgt ist.

Und das, obwohl selbst das Justiariat des BAPersBw in Schriftsätzen gegenüber Gerichten klar einräumt, dass der Beurteilungen aus verschiedenen Vergleichsgruppen nicht vergleichbar sind.

In der Beurteilungsvorschrift ist eindeutig angelegt, dass mit Wechsel in eine Vergleichsgruppe eines höherwertigen Dienstpostens mit einem Absenken des Leistungswertes (in der neuen VGrp) auch bei weiterhin gleicher Leistung zu rechnen ist.

Dies führte im bisherigen Verfahren dazu, dass Soldaten, die auf dem neuen DP beurteilt wurden, aber aufgrund Planstellenmangels noch nicht befördert oder eingewiesen waren, in der Reihenfolge weit nach hinten abrutschten und jahrelang auf die Beförderung/Einweisungen warteten und warten (selbst 5 Jahre kommen da vor), da Soldaten, die danach (mit einer im Leistungswert besseren, aber auf einem Dienstposten der bisherigen BesGrp erhaltenen Beurteilung) gefördert wurden, weiter vorne gereiht wurden und in der Regel auch schnell befördert wurden.

Es war also ein eklatanter Nachteil, wenn man vor Wirksamkeit der ersten Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten nicht befördert war.

Obwohl man seitens BAPersBw seit Jahren immer wieder die Korrektheit des alten Verfahrens betont hat, hat man es nun geändert und vergleicht nur noch Beurteilungen aus der gleichen VGrp und teilt die vorhandenen Planstellen anteilig nach der Größe der Reihenfolgen auf diese auf.

Dieses Verfahren halte ich für korrekt und angemessen, bezweifle aber, dass im BAPersBw oder bei BMVg P von sich aus diese Einsicht erfolgt ist, sondern vermute eher, dass die Verwaltungsgerichte hier nachgeholfen haben (wie so oft und obwohl gerade beim BAPersBw die Widersprüchlichkeit der eigenen Argumentation mehr aus offensichtlich ist).

Immerhin, zum Wohle der Warten wird das sich hoffentlich positiv auf die Wartezeit auswirken und die bestehenden Ausreisser künftig verhindern.

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