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Gehalt in der AGA

Begonnen von thunderstruck94, 07. Juni 2013, 22:16:08

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Flexscan

nö is kein Blödsinn sondern Tatsache.

Die Kameraden sind fürne Woche oder 2 beinem Lehrgang ins Hotel und haben sich Doppelzimmer geteilt.

Ob sie das Geld dafür schlussendlich zurückbekamen entzieht sich leider meiner Kenntniss.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe war das irgendwo im Koblenzer Raum bei der OpInfo, aber frag mich bitte nicht nach Einzelheiten ist schon zu lange her.
MkG Flex
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ulli76

Dass Kameraden z.B. auf Lehrgängen in Hotels oder Pensionen untergebracht werden, ist ja nichts neues.
Da man auf einem Lehrgang aber in der Regel zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist, muss man dann auch die Kosten nicht selber tragen.

So eine Unterbringung hatte ich selber schon- Einsatzvorbereitung in Potsdam. Dort war die Unterbringung (so wie sogar große Teile des Lehrgangs) im Hotel. Zahlen musste ich dafür nichts.

Müssen TG-Empfänger ausquartiert werden, gibt es die Möglichkeit eines Mietzuschusses, der in der Regel für eine Unterkunft ausreicht, die über dem üblichen Stubenstandard liegt. An vielen Standorten bilden sich unter solchen Konstellationen soldatische Wohngemeinschaften.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Steve87

Es gibt ja auch Standorte in denen es garkeine Unterkünfte gibt. Das war bei mir in Sankt Augustin im LogABw auch so. Da wurde ich auch für einen Monat ins Hotel gesteckt. Aber die Kosten musste ich natürlich nicht selbst tragen!
Beamter im mittleren technischen Dienst

justice005

Die Soldaten müssen dafür nicht in Vorkasse treten. Das ist völlig ausgeschlossen, dass das so gelaufen ist. Was wäre denn passiert, wenn ein Soldat das nicht hätte zahlen können? Hätte er dann unter der Brücke geschlafen?

Es ist durchaus möglich, dass man Soldaten in einem Hotel einquartieren muss. Das Hotel wird dann aber von der Bundeswehr gebucht. Selbst kurzfritig kann eine Kostenübernahmeerklärung dem Hotel übersendet werden, sodass die spätere Zahlung für das Hotel sicher ist.

Wenn das tatsächlich so gelaufen sein sollte, was flexscan da erzählt - dann haben die Vorgesetzten aber ganz massiv Mist gebaut. ich kann mir nicht vorstellen, dass das alle Soldaten akzeptiert haben, ohne dass sich einer dagegen beschwert hätte.


Ralf

Das gabs schon mit der Vorkasse. Wenn man das nicht zahlen konnte, konnte man sich aber einen Abschlag holen.
Habe öfters auf meinen Einplanungsreisen der OAs OffzMilFD das Geld für die 2 Nächte im Hotel vorgestreckt und im Rahmen der Reisekostenabrechnung wiederbekommen.
Seitdem das BwDLZ aber über das Hotelportal bucht, hab ich nichts mehr zahlen müssen.
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KlausP

Zitat von: Ralf am 08. Juni 2013, 10:45:08
Das gabs schon mit der Vorkasse. Wenn man das nicht zahlen konnte, konnte man sich aber einen Abschlag holen.
Habe öfters auf meinen Einplanungsreisen der OAs OffzMilFD das Geld für die 2 Nächte im Hotel vorgestreckt und im Rahmen der Reisekostenabrechnung wiederbekommen.
Seitdem das BwDLZ aber über das Hotelportal bucht, hab ich nichts mehr zahlen müssen.

Stimmt. Habe ich auch schon so erlebt, trotz Kostenübernahmeerklärung meiner TrVerw.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

thunderstruck94

Also erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Idh denke ich werde sehr gut zurecht kommen mit dem Geld.

Aber ganz ehrlich - dass ein Soldat das Hotel (auch nur in Vorkasse) zahlen muss, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Flexscan

Zitat von: justice005 am 08. Juni 2013, 10:28:38
Wenn das tatsächlich so gelaufen sein sollte, was flexscan da erzählt - dann haben die Vorgesetzten aber ganz massiv Mist gebaut.

Ich war persönlich nicht dabei ich kenne die Story nur aus Erzählungen.
Dachte damals auch die erzähen mir ein vom Pferd aber kann mich noch gut drann erinnern, wie sich die beiden Kameraden tierisch aufregten.
Suche mal den Thread raus vllt find ich den noch irgendwo. Müsste so im Zeitraum 2008 gewesen sein.

Vlt kann sich Bazi noch drann erinnern.

Vermute auch, das sie das Geld schlussendlich zurückbekamen aber vorlegen mussten sie erstmal selber. Von daher korrigiere ich meine Aussage "auf eigene Kosten".
MkG Flex
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christoph1972

Zitat von: thunderstruck94 am 08. Juni 2013, 10:50:48
Also erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Idh denke ich werde sehr gut zurecht kommen mit dem Geld.

Aber ganz ehrlich - dass ein Soldat das Hotel (auch nur in Vorkasse) zahlen muss, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Im Bereich der dienstreisenden Beamten/Tarifbeschäftigten, ist es üblich, bei Ü-Kosten in Vorleistung zu treten, wenn das nicht zu häufig vorkommt. Allerdings besteht bei solchen Dienstreisen auch die Möglichkeit einer Vorschusszahlung.

Der kluge Soldat hat daher immer bei kurzfristigen Kommandierungen eine Kreditkarte dabei  ;) Man weiss ja nie, wie kompetent die Bediensteten des DLZ/ neusprech "Travelmanagement" sind.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

ZitatIm Bereich der dienstreisenden Beamten/Tarifbeschäftigten, ist es üblich, bei Ü-Kosten in Vorleistung zu treten, wenn das nicht zu häufig vorkommt.

Ob das wirklich "üblich" ist, weiß ich nicht. Nomalerweise wird entweder direkt vom Travelmanagement gebucht oder es wird einem zumindest eine Kostenübernahmeerklärung in die Hand gedrückt. Der Reisende muss halt vorher rechtzeitig zum ravelmanagement hinlaufen und die Leute die Buchung vornehmen lassen.

ZitatDer kluge Soldat hat daher immer bei kurzfristigen Kommandierungen eine Kreditkarte dabei 

Die kluge Bank drückt aber nicht jedem Wehrdienstleistenden eine Kreditkarte in die Hand. ;)

itschie

Wozu hat man den ein gedecktest Konto mit EC-Karte, funktioniert ebenfalls immer in Europa. Aber Grundsätzlich auf Dienstreisen ist der Dienstherr für die Unterbringung zuständig und mit einen guten Spieß und Gezi hat man meistens damit schon nix mehr um die Ohren, wenn man die Kommandierung unterschreibt.

KlausP

Dienstreise und Kommandierung sind aber nicht zwangsläufig gleichzusetzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

itschie

Zitat von: KlausP am 08. Juni 2013, 14:29:58
Dienstreise und Kommandierung sind aber nicht zwangsläufig gleichzusetzen.

Ja, Sie haben recht (Spieß halt *g), nein bin aber auch selber drauf gekommen aber erst vorhin als ich unterwegs war, gibt ja auch Gründe wie Materialübergaben um durch die Republik zu fahren, da mussten wir auch uns selber kümmern, respektive das Gezi hinweisen das die sich kümmern, dass wir Unterwegs / am Zielort  übernachten müssen.

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