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Zivile Springerlizenz

Begonnen von 57EVE, 26. Juni 2013, 12:06:48

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57EVE

Hallo, habe eine zivile Freifalllizenz.
Ist es möglich diese in das Militärische umzutragen o.ä. um das Abzeichen tragen zu dürfen?
Hat jemand damit Erfahrung oder kann etwas dazu sagen?
MkG

Retip

Das ist ne gute Frage ! Ich vermute mal das Sie es nicht können da die Ausbildung ja militärisch sein müsste.
Wie gesagt sicher bin ich mir nicht ???
Wer glaubt zu sein, hört auf zu werden.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

57EVE

Nein?
Ich hab heute im Lehrgangkatalog der LL/LTS Altenstadt geschaut, da gab es aber einen militärischen Sportfreifaller oder so ähnlich. HBF's meinten, da müsste man nur ein paar Überprüfungssprünge machen und dann würde es dass gewesen sein?!

Retip

Ja wenn Sie, dass wissen warum fragen Sie ?
Rufen Sie an und fragen dort wird Ihnen sicherlich mehr geholfen werden.
Wer glaubt zu sein, hört auf zu werden.


SpitFire

Wer lacht, hat Reserven.


Retip

An EVE57 sind Sie Fallschirmjäger ? Oder einer der es werden Will ?
Wer glaubt zu sein, hört auf zu werden.

ulli76

Aber nicht der normale Springerschein.
Da es Soldaten gibt,die auch auf Wettkämpfen springen,wird dieser Lehrgang wohl für die sein. Und da wird auch nicht jeder drauf kommen.

Dass der zivile Springerschein einfach so auf den militärischen geschrieben wird-so wie ich die entsprechende Truppengattung kennengelernt hab:In tausend kalten Wintern nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

57EVE


F_K

@ 57Eve:

Das Springerabzeichen wird nach Abschluß des entsprechenden Lehrganges (derzeit noch LL/LTS) von der Schule verliehen - nach 5 Automatensprüngen.

Richtig ist, dass es einen Lehrgang gibt, bei dem man (auf Basis des Automatenlehrganges) mit ziviler Sprunglizenz auf eine militärische Freifalllizenz "umgeschrieben" wird.

Diesen Lehrgang bekommt man aber NUR dann, wenn:

- Automatenlehrgang vorhanden und
- (militärische) Lizenz gültig ist und
- es eine NOTWENDIGKEIT für diesen Lehrgang gibt
- ein entsprechender Dienstposten besetzt wird.

D.h. man müßte z. B. einen Dienstposten in einem FschSpezZug innehaben (wo man dann auch Anspruch auf die "Voll-" Ausbildung hätte).

Also kurz:

NEIN.


Zitatso wie ich die entsprechende Truppengattung kennengelernt hab:In tausend kalten Wintern nicht.

.. aber wir sind doch so "lieb"?

Richtig ist aber, dass ich keine Chance habe, einen zivilen Sprung (auch mit Rundkappe / Automat) als "militärisch" anerkennen zu lassen - trotz gültiger Lizenz.

57EVE


SpitFire

Zitat von: 57EVE am 26. Juni 2013, 12:23:07
Springerabzeichen?!

Ich habe eben aus dem Grund gefragt, weil es das dafür ganz sicher nicht gibt. Aber das hat F_K ja jetzt schon hinreichend erklärt.
Wer lacht, hat Reserven.

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