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Einschreiben von der Bundeswehr - aber ich bin nicht in Deutschland

Begonnen von bladexXx, 20. September 2005, 12:23:01

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Timid

Zitat von: bladexXx am 21. September 2005, 12:53:08also zu nächst mal hatte ich nicht geplant mich durch den Auslandsaufenthalt dem Wehrdienst zu entziehen aber da der deutsche Staat in diesem Punkt ja scheinbar die Menschenrechte mit Füßen tritt kommt mir diese Lösung immer besser vor.

Wieso tritt der deutsche Staat deine Menschenrechte mit Füßen, wenn er dich zum Wehrdienst einberufen will?
Nochmal: Es ist deine Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dich Mitteilungen des KWEA unverzüglich erreichen. Mittel und Wege dazu wurden oben schon wiederholt genannt, weshalb ich das jetzt nicht nochmal alles hier wiederholen werden. Mehr verlangt der Staat/die Bundeswehr erstmal nicht von dir.
Dann ist eine Einberufung zum 4.10.05 recht unwahrscheinlich - wie man durch einen Blick auf den Kalender feststellen kann, wären das nur noch knappe zwei Wochen, und so kurzfristig wird die Bundeswehr i.A. niemanden einberufen, wenn er nicht auf diese 4-wöchige "Schutzfrist" verzichtet hat.

Irgendwie kann ich absolut nicht erkennen, wo du darin einen Verstoß gegen die Menschenrechte zu erkennen glaubst?

ZitatAlso wenn ich nach am 4.10 Deutschland verlassen würde, dann würden die o.g. Verfahren gegen mich laufen, aber wenn ich Deutschland nicht mehr betrette, bzw. erst wieder wenn diese Verfahren verjährt sind, dann passiert mir nichts oder ist die Strafverfolgung auch in andere Länder möglich???

Da es eine Straftat ist, wärest du auch in anderen Ländern nicht völlig sicher vor Strafverfolgung, wenn diese entsprechende Auslieferungsabkommen mit der BRD geschlossen haben.
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bladexXx

Ein verstoß gegen die Menschenrechte besteht dahingehend, das kein Mensch dazu gezwungen werden darf eine Tätigkeit auszuüben, die gegen seiner festen Überzeugung ist.
Beim Wehrdienst wird man aber gezwungen Dienst für den Krieg zu leisten, auch wenn man Zivildienst macht so dient dieser lediglich dem selben Zwecke.

Ich werde jetzt erstmal meinen Eltern ne Vollmacht schicke um an das Schreiben zu kommen.

Mal ne andere Frage, werden beu der Bundeswehr eigentlich Drogentests gemacht???
und was passiert wenn der positiv ist???

mib

Zitat von: bladexXx am 21. September 2005, 12:53:08
Also wenn ich nach am 4.10 Deutschland verlassen würde, dann würden die o.g. Verfahren gegen mich laufen, aber wenn ich Deutschland nicht mehr betrette, bzw. erst wieder wenn diese Verfahren verjährt sind, dann passiert mir nichts oder ist die Strafverfolgung auch in andere Länder möglich???

Du musst ein wenig genauer lesen:

Frank hats doch schon geschrieben: Du wirst am 4.10. auf jeden Fall Soldat werden - egal wo Du Dich zu diesem Zeitpunkt aufhalten wirst. Damit treffen dann alle von Timid genannten Punkte aus dem Wehrstrafgesetz auf Dich zu.

Auf Tipps zur Entziehung vor Strafverfolgung, Verjährung und Menschenrechtsverletzung lasse ich mich nicht weiter ein, aber bevor Du Dich hier weiter um Kopf und Kragen schreibst, versuchs mal mit den gegebenen Tipps (nicht den von Haumichblau ...)
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Timid

#18
Zitat von: bladexXx am 21. September 2005, 13:59:09Ein verstoß gegen die Menschenrechte besteht dahingehend, das kein Mensch dazu gezwungen werden darf eine Tätigkeit auszuüben, die gegen seiner festen Überzeugung ist.
Beim Wehrdienst wird man aber gezwungen Dienst für den Krieg zu leisten, auch wenn man Zivildienst macht so dient dieser lediglich dem selben Zwecke.

Jaja, die alte Leier. Seltsamerweise gibt es die Wehrpflicht aber in Deutschland seit bald 200 Jahren (mit kurzen Unterbrechungen), und bisher wurde noch nie festgestellt, dass sie gegen Menschenrechte verstößt. Weder durch ein deutsches Gericht, noch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Folglich ist das einfach eine ganz billige Ausrede, um sich vor den 9 Monaten zu drücken.

Nebenbei macht sich eine mögliche Haftstrafe wegen Fahnenflucht wesentlich schlechter bei Bewerbungen, als das 9 Monate Grundwehrdienst tun würden.

ZitatMal ne andere Frage, werden beu der Bundeswehr eigentlich Drogentests gemacht???

Kommt immer drauf an. Aber nicht zwangsläufig.

Zitatund was passiert wenn der positiv ist???

Der Wehrdienstleistende wird auf jeden Fall nicht um den Wehrdienst herum kommen. Sonst würde bald jeder zugedröhnt beim KWEA auftauchen. Aber er wird, wenn ihm der Konsum entsprechend nachgewiesen wird, keine Waffe anrühren, keinen Wach- oder sonstigen Sonderdienst schieben und auch keinen militärischen Führerschein erwerben können, damit auch nicht einmal die Grundausbildung bestehen können, da er keine der Schießübungen bestehen kann. Folglich hat er die restlichen 6 Monate ausreichend Zeit, sich über alle Bedeutungen des Wortes "Sch***job" Gedanken zu machen - z.B. beim allmorgendlichen Fegen der Kaserne.

Nach einigen Kommentaren an anderer Stelle zu urteilen, kann es sogar passieren, dass die Bundeswehr den Wehrpflichtigen gerade wegen der Drogen einzieht und die 9 Monate dann für einen Entzug genutzt werden.
Also: Lass es einfach.

ZitatFrank hats doch schon geschrieben: Du wirst am 4.10. auf jeden Fall Soldat werden - egal wo Du Dich zu diesem Zeitpunkt aufhalten wirst. Damit treffen dann alle von Timid genannten Punkte aus dem Wehrstrafgesetz auf Dich zu.

Falsch. Er wird mit Beginn des Quartals, also dem 1.10. Soldat werden. Auch, wenn auf dem Einberufungsbescheid der 4.10. als Termin aufgeführt ist, ist er dennoch schon vorher Soldat!


So, da die Ursprungsfrage jetzt schon oft genug beantwortet wurde und wir hier kein Forum für Wehrdienstverweigerer sind und auch weder Tipps zur Fahnenflucht noch zur Dienstentziehung geben, mache ich diesen Thread hiermit dicht!
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