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Befreiung von der Vorstellungspflicht - Beitreten unmöglich?

Begonnen von SteChris, 15. Juli 2013, 10:13:48

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SteChris

Guten Tag,

2008 habe ich von meinem zuständigen Kreiswehrersatzamt einen Bescheid bekommen, dass ich mich zur Musterung vorstellen sollte. Zu der Zeit litt ich allerdings an psychischen Problemen, Depressionen, wegen denen ich mitunter auch in stationärer Behandlung war. Den entsprechenden Arztbescheid habe ich dann an das Kreiswehrersatzamt weitergeleitet, worauf mir dann mitgeteilt wurde, dass ich gar nicht erst zur Musterung erscheinen brauche. Im Brief wurde auch gesagt, dass ich nicht wehrdienstfähig bin.

Meine gesundheitliche Verfassung hat sich in den letzten Jahren allerdings verbessert, sodass ich schon seit längerer Zeit nicht mehr in Behandlung bin und auch sonst keine Einschränkungen mehr habe. Momentan studiere ich, bin aber eher daran interessiert, dem Bund beizutreten. Nun meine Frage: Steht das nun völlig außer Frage? Gibt es die Möglichkeit ein weiteres Mal (bzw. in meinem Fall das erste Mal) zur Musterung zu erscheinen und eine Zusage zu bekommen, wenn ich belegen kann, dass ich keine gesundheitlichen Einschränkungen mehr habe?

MfG

KlausP

Für die Bundeswehr sind Sie momentan "T 5 - nicht wehrdienstfähig". Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Gesundheitszustand hat sich entscheidend gebessert, können Sie einen Antrag auf Musterung stellen. Dem kann stattgegeben werden, muss es aber nicht. Ihrem Antrag sollten Sie entsprechende Befunde (als Arztsache im verschlossenen Umschlag) beifügen und Ihren Arzt vorsorglich von der Schweigepflicht entbinden.

Zitatbin aber eher daran interessiert, dem Bund beizutreten.

beitreten können Sie Ihrem örtlichen Schützenverein. Für den Dienst als Soldat müssen Sie sich bewerben und verpflichten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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