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Entlassung

Begonnen von Test 123, 01. August 2013, 15:25:02

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Test 123

Hallo ,

ich hätte da mal eine Frage zum Ausscheiden ,gibt es eine möglichkeit an einen anderen Standort auszuscheiden als der eigentlichen Dienststelle?
Mir geht es darum das bald mein Techniker mache (BfD) ,dieser geht über meinen auscheidertermin hinaus,da ich den Techniker in Leipzig mache wo ich auch in der nähe wohne und meine
Dienststelle in Bayern ist möchte ich ungern zu ausscheiden hin über 1000km fahren nur um 10 min meine Papiere abzuholen.Daher meine Frage ob es die möglichkeit gibt die Papiere zb. in Leipzig abzuholen so das ich nicht nochmal zur Dienststelle fahren muss.

Danke schon mal im vorraus für eure Antworten

MfG ich  :P

KlausP

Zitat... nur um 10 min meine Papiere abzuholen ...

Wenn es nur das wäre:

- Entlassungsuntersuchung Truppenarzt und Truppenzaharzt
- Auskleidung
- Abarbeiten Laufzettel
- Verwaltungsangelegenheiten

Mit 10 Minuten ist da nix, 1 bis 2 Tage müssen Sie schon einplanen - wenn Alles glatt läuft und alle Beteiligten "mitspielen".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Test 123

hi,
danke für deine Antwort aber es wäre wirklich nur papiere abholen Laufzettel ,Untersuchung usw.habe ich bis dahin schon erledigt

KlausP

Preisfrage: Wer könnte dann wohl kompetent helfen?

Richtig. Spieß und/oder Chef der Einheit. Hier weiss nämlich niemand, wie die Gepflogenheiten in der Einheit sind.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Test 123

hm,

das ist wohl richtig ,aber mein Spieß will das ich unbedingt runterfahre was ich aber nicht will,was denke ich verständlich ist da 1000km nicht wenig sind und das alles wegen villt 10min-1std,daher die Frage ob es überhaupt möglich ist ?

Flexscan

Würde sagen Pech gehabt.
Wenn Spies will dann go.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Bummler60

Zitat von: bayern bazi am 01. August 2013, 16:32:26
§1 - Spies hat IMMER recht

§2 ......



;)

§1 - Spies hat IMMER recht

§2 ...... sollte der Spies mal nicht recht haben , tritt automatisch §1 in Kraft

^^ ;D

InstUffzSEAKlima

Wer Soldat ist, sollte auch selber ein gewisses Maß an "Opferbereitschaft" aufbringen - ich bin auch schon quer durch die Republik wegen fälliger Schutzimpfungen im Urlaub und einer dringend notwendigen Unterschrift für den BFD, sowie für die Entlassungsformalitäten, als ich mich bereits im BFD befand. Ich bin dadurch auch nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben worden.
Unser Spieß tat sowas als "zu vernachlässigende Einzelschicksale" ab, Diskussionen wurden daher bereits im Vorfeld im Keime erstickt.

KlausP

ZitatUnser Spieß tat sowas als "zu vernachlässigende Einzelschicksale" ab, Diskussionen wurden daher bereits im Vorfeld im Keime erstickt.

Ich wusste gar nicht, dass du in meiner Kompanie warst.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Jetzt einmal ernsthaft: bis zum letzten Tag ist man Soldat im Dienst und wird dafür auch bezahlt. Dann ist der Normalfall eben, dass man denDienst in seiner Einheit an seinem Dienstort tut. Alles andere ist Ausnahme und ein Entgegenkommen. Schön wenn es klappt aber darauf besteht nun einmal kein Anspruch.
Und zudem bekommt man ja ich noch die Dienstabschlussreise vergütet.
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InstUffzSEAKlima

Bis zur Novellierung letzte Jahr war es aber bei ausscheidenden SAZ bisher so, dass diese zum DZE und die Zeit davor bereits im BFD waren und daher oft auch nicht am Dienstort oder in dessen Nähe waren. Auskleidung konnte in aller Regel daher aus Gründen des Entgegenkommens meist vor dem Vollzeit-BFD vorgenommen werden. Das war jahrelange Praxis, auch wenn die Vorschriften eventuell da gegenteiliges vorsehen und die Auskleidung erst in der letzten Woche vor DZE vorzusehen ist.

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