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Einflussnahme eines Vorgesetzen

Begonnen von sani_1, 19. August 2013, 09:38:25

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christoph1972

Hin oder her ... die Aussage mit der Heimunterbringung war wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.

Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.

Einfach das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und die eigene Gekränktheit erstmal in den Hintergrund stellen.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?
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Andi

Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.

Da gibt es aber sehr sehr enge Grenzen, wenn man mal in die Kommentarwelt schaut.
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christoph1972

Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 11:39:29
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?

Weil ich jetzt zu faul war, um die Zitatfunktion zu nutzen:

Der Kamerad kam zu mir und hat mich gefragt was er machen kann, er will eine Eingabe an den Wehrbeautragen schreiben. Ich bin dann mit in sein Büro gegangen und wir haben die Tür offenen gelassen... Ich habe Ihm dann gesagt, dass der im allgemeinen Umdruck 1/500 "Vereinbarkeit Familie und Beruf" nachlesen kann und dort diverse Informationen findet. In dem Moment muss der Chef auf dem Flur am Büro meines Kameraden vorbeigegangen sein und meine Worte gehört haben. Nun hat er im weitern Verlauf des Tages mit mir das Gespräch gesucht. (in meinem Büro und mit verschlossener Tür) Und mir gesagt, das er meine "Ausage" gegenüber dem Kameraden als Vertrauensmissbrauch an sieht und sehr enttäuscht von mir ist... Und das er ja dann weiß, wenn der Kamerad eine Eingabe schreibt von wem der Inhalt kommt.
Ich persönlich sehe das als eine offene Drohung und den Versuch der Einflussnahme auf die Eingabe des Kameraden - welche nun auch nichts mehr gschrieben hat, da er mir nicht auch noch Ärger einhandelt wollte-.


@wolverine wie ich schon sagte, bei mut- und böswilliger Betrachtung ... kann der flüchtige Anschein einer Wehrstraftat aufziehen ... Diese voreingenommene Betrachtungsweise will ich beim Kdr mal nicht annehmen und lag sicherlich auch nicht in der Absicht des Vorgesetzten (nehme ich jetzt mal an)

@Andi war ein flüchtiger Gedanke, ohne Bemühen der Literatur ;-) Keine Ahnung, wie oft in den letzten Jahren deshalb überhaupt Anklage erhoben wurde. Ich würde mal schätzen, in den letzten 5 Jahren vielleicht ein Mal?
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wolverine

Wenn ein völlig Unbeteiligter während seiner(!) Dienstzeit Dinge tut, die mit seiner Aufgabe nichts zu tun haben, und ich das Gespräch suche, dann behindere ich die Beschwerde/ Eingabe eines anderen? Sei mir nicht böse aber das ist nicht nur strange, das ist geradezu abwegig.
Es ist nicht der Job des Fragestellers, anderen bei Beschwerden zu helfen. Und ich kann sehr wohl kritisieren, dass "gegen meine Arbeit" unterstützt wird. Wie gesagt: Ich würde das nicht machen und halte das nach meinem Führungsstil für falsch. Rechtlich gilt aber ein objektiver Maßstab und man kann so handeln.
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funker07

Kameradschaft ist also nicht der "Job" eines Soldaten?

Wenn ich von einem Kameraden gefragt werde, helfe ich so gut es geht (und ich nicht andere Pflichten vernachlässige).
Dass bei einem 5min Gespräch die Arbeit liegen bleibt, glaubt wohl keiner oder?

Wolverine, du würdest also kritisieren, dass der Soldat gegen dich arbeitet, wenn er die Erlasslage aufzeigt.
Daraus kann nur folgen, dass du beabsichtigen würdest, direkt entgegen dem Erlass zu arbeiten und das Unwissen des Soldaten auszunutzen.
Tolle Einstellung zu Untergebenen...

Ralf

Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 12:05:12Wie gesagt: Ich würde das nicht machen und halte das nach meinem Führungsstil für falsch. Rechtlich gilt aber ein objektiver Maßstab und man kann so handeln.
Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil. Er hat nur dargestellt, dass es rechtlich zulässig wäre.
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christoph1972

@wolverine Danke, mein Tag ist gerettet. "Wir" hatten hier diskutiert.
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Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

#23
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 12:33:40
@wolverine Danke, mein Tag ist gerettet. "Wir" hatten hier diskutiert.
Tut mir leid: Verstehe ich gerade nicht.
Zitat von: funker07 am 20. August 2013, 12:28:14
Kameradschaft ist also nicht der "Job" eines Soldaten?
Ok, Grenzziehung: Machen Sie ihm auch die Steuererklärung, helfen ihm bei Bank- und Versicherungsfragen, bringen sein Handy zum laufen? Ist alles nett und kann man machen. Im Dienst haben Sie genau einen Job: zu machen, was Ihr Chef Ihnen sagt. Dazu gehört nicht die Beschwerdeberatung oder das Aufzeigen irgendwelcher Erlasse, die nicht zu Ihrem Fachgebiet gehören. In Grenzen gibt es hierzu die VP.

Zitat von: Ralf am 20. August 2013, 12:30:02
Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil.
Danke
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christoph1972

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

BSG1966

Zitat von: Andi am 20. August 2013, 11:24:27
Zitat von: BSG1966 am 19. August 2013, 22:48:09
Ein Fehler in der Denkweise ist insofern da, als dass es in der Gastronomie keinen entsprechenden Erlass bzgl Vereinbarkeit Familie/Dienst gibt.

Eventuell kennst du den "Erlass" nicht? Da steht nämlich nicht viel mehr drin, als dass der Vorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Dinge bei ihren Entscheidungen mit berücksichtigen sollen - was die sowieso müssen. Der Erlass gibt keinem Soldaten Sonderrechte oder Sonderansprüche und wird gerne mal als eines der nutzlosesten Papiere im Bereich der Personalführung angesehen.

Gruß Andi

Ich hab nie behauptet, dass hier irgendwelche rechtlich bindenden Geschichten unterwegs wären. Es geht mir darum, wenn man der Ansicht ist, dass keine Rücksicht auf die Familie genommen wird, kann man zumindest sagen, okay Leute - das SOLL doch gemäß diesen Erlasses eigentlich anders laufen. In der Gastronomie gibt es sowas nicht.

Andi

Der Erlass ist eine politische Willensbekundung, die regelmäßig durch die Truppenrealität und haushalterische Gründe komplett ad absurdum geführt wird.
Der Beruf und seine Anforderungen ändern sich durch den Erlass nicht. Im Gegenteil, immer weniger Personal muss auf Einheitsebene immer mehr Aufgaben übernehmen, während gleichzeitig Lebensmodelle immer unflexibler werden und die Frage nach Umzugswilligkeit schon fast eine Beleidigung darstellt. Wir Soldaten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten - und das 24/7 und egal, ob wir Mütter, Väter, verheiratet, ledig oder geschieden sind. Ein anderes Verständnis würde die soldatische Solidargemeinschaft - auch Kameradschaft genannt - vernichten.

Aber das versteht auch der Wehrbeauftragte nicht. Politik muss halt nichts mit Praxis zu tun haben.

Gruß Andi
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BulleMölders


bayern bazi

Zitat von: Andi am 21. August 2013, 10:10:34
Wir Soldaten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten - und das 24/7 und egal, ob wir Mütter, Väter, verheiratet, ledig oder geschieden sind. Ein anderes Verständnis würde die soldatische Solidargemeinschaft - auch Kameradschaft genannt - vernichten.

und die dumme Frage von mir dazu (wenn ich hier die ganzen fragen in den boards anseh)

sehen das nur die "alten" Soldaten und eventuell die Zivilen Arbeitnehmer die dies so sehen ?

ich würde mich ja wegen Ungleichbehandlung beschweren, wenn immer einer wegen seinem Kind am Standortort zurückbleiben darf während andere für Lehrgänge/Übungen oder gar in den Einsatz herangezogen werden  :o :o

also genau das Gegenteil von dem was hier meistens verlangt wird - es wird doch im Prinzip auf den Rücken der ledigen oder von Verheiraten Soldaten ausgetragen die entweder keine Kinder haben oder die in intakten Familienverhältnissen leben

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Zitat von: bayern bazi am 21. August 2013, 12:40:57
also genau das Gegenteil von dem was hier meistens verlangt wird - es wird doch im Prinzip auf den Rücken der ledigen oder von Verheiraten Soldaten ausgetragen die entweder keine Kinder haben oder die in intakten Familienverhältnissen leben

So ist es. Und unser amtierender Wehrbeauftragter erklärt immer wieder gerne mal, dass er diese pragmatische Sichtweise nicht versteht...
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