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UKV nicht zugesagt

Begonnen von precoc87, 11. September 2013, 11:02:22

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precoc87

Hallo,

erst einmal zu meiner Person. Ich bin 25 Jahre alt, SaZ 8 und gehe am 2.1.2014 in Vollzeit bfd. am 1.4.2015 ist DZE. Zur Zeit bin ich in NRW taetig (seit Dienstbegin) meine Heimat ist allerdings im Norden. Ich habe in NRW eine anerkannte Wohnung. Meine gesamte BFD Planung habe ich also fuer den Norden gemacht, weil ich vor habe zu meiner Familie zuruck zu ziehen.
Deswegen habe ich mich um eine Versetzung zu einem Standort im Norden gekuemmert (schon allein um einen Sanbereich mit meiner G Akte in der naehe zu haben) ausserdem wurde mir gesgat das ich bei einer solchen Versetzung UKV zugesagt bekomme.
Nun habe ich heute die Versetzung bekommen und UKV wurde nicht zugesagt (wegen 2.1 und 17). Das war ein grosser Schock fuer mich!
2.1 heisst UKV wird nicht zugesagt weil der Umzug an den neuen Dienstort aufgrund der Kuerze des Verbleibens nicht zu vertreten ist.

Mit dieser Aussage kann ich ueberhaupt nichts anfangen! Meine Versetzung zum neuen Dienstort und der Verbleib dort dauert 1 Jahr und 3 Monate und das soll zu kurz sein? Wie lange haette ich denn dort sein muessen, das ich UKV bezahlt bekommen??  Ich hoffe das weiss jemand!
und
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen wie ich UKV trotzdem zugesagt bekomme! Denn eine solchen Umzug von 500km kann ich mir allein nicht leisten bzw. bewerkstelligen!
Bevor ich die Versetzung beantragt habe, wurde mir die Information gegeben das es normal sei , jemanden zur BFD Zeit zur versetzen und das dann auch der Umzug bezahlt werden wuerde, schon allein weil zum Dienstzeiteinde sowieso ein Umzug von der Bundeswehr bezahlt wird!

Hoffentlich kann mir jetzt jemand helfen und mir sagen was ich jetzt tun soll!

MkG
H.

KlausP

ZitatBevor ich die Versetzung beantragt habe, wurde mir die Information gegeben das es normal sei , jemanden zur BFD Zeit zur versetzen und das dann auch der Umzug bezahlt werden wuerde, schon allein weil zum Dienstzeiteinde sowieso ein Umzug von der Bundeswehr bezahlt wird!

Von wem haben Sie die Information bekommen und haben Sie darüber etwas Schriftliches (Quellenangabe aus dem SVG oder so)?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

precoc87

Die Information habe ich von meiner S1 Abteilung. Bevor ich meine Versetzung beantragt habe klaerte ich natuerlich all diese Punkte und dort wurden mir diese Informationen im Gespraech gegeben! nur muendlich...
Die Information, das das ueberhaupt moeglich ist habe ich vom Rechnungsfuehrer.

F_K

Lass Dich zum Thema "Endumzug" beraten - ggf. kann man den vorziehen.

Klar ist doch wohl, dass Du für ein Jahr keine Umzug bezahlt bekommst, wenn der Dienstherr davon ausgehen muss, dass dann der Endumzug erfolgt.

precoc87

Nun ja ich habe nicht mehr vor nochmal um zu ziehen, wenn ich wieder in meiner Heimat bin. Kann ich dies vielleicht schriftlich in Form einer Dienstlichen erklaerung dem S1 zukommen lassen, oder wie soll ich dies am besten machen?

Ralf

Du kannst doch die UKV beantragen (was ja noch nicht bedeutet, dass dem Antrag auch stattgegeben wird). Aber zumindest wenn die PersFührung nicht weiß, dass du die UKV willst, geht sie vom derzeitigen Strukturerlass aus und entscheidet in den allermeisten Fällen erst einmal auf Nichtzusage.
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Helft mit, dass es so bleibt.

precoc87

Ahh, das heoert sich doch "vielversprechend" an! Vielen Dank! Ich werde dies direkt mit meinem S1 besprechen!

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