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Muss man sich als Berufssoldat auch verpflichten?

Begonnen von mindi, 24. September 2013, 15:23:43

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mindi

Hallo.

Wenn man sich bei der BW mit Hochschulstudium mindestens als Hauptmann oder im Bereich Stabsoffizier/R einstellen lässt, muss man sich dann auch verpflichten? Oder gilt die Verpflichtung nur für Soldaten auf Zeit, die ja wiederum keine Berufssoldaten sind?

Danke vorab.

BulleMölders

Auch wenn ich nicht glauben kann, dass die Frage ernst gemeint ist, beantworte ich sie mal mit einem kurzem und knappen
Ja!

Und wenn die Frage doch ernst gemeint war, dann zeigt sie mir, dass Sie sich mit dem Begriff Verpflichten im Zusammenhang mit der Bundeswehr noch nicht auseinander gesetzt haben.

justice005

Die Frage ist durchaus berechtigt, denn es handelt sich in der Tat nicht um eine "Verpflichtung" im eigentlichen Sinne. Der Berufssoldat kann nämlich jederzeit seine Entlassung beantragen, was ein "Verpflichteter" - wie der Name schon sagt - nicht kann, jedenfalls nicht erfolgreich ohne Zustimmung des Dienstherrn. Einschränkungen und Voraussetzung einer Entlassung von Berufssoldaten regelt der § 46 Abs. 3 des Soldatengesetzes.

Ich empfehle dem Fragesteller zunächst diesen Paragraphen und möchte darüber hinaus ausdrücken, dass ich den Beitrag meines Vorredners gegenüber einem Fragesteller, der sich für die Laufbahn eines StOffz R (!) interessiert, gelinde gesagt etwas frech finde.




Rollo83

Heißt das R hinter StOffz Rechtsberater ?

Die Kameraden die mit Hochschulstudium eingestellt werden, werden aber doch als SAZ eingestellt oder werden diese direkt als BS eingestellt ?

Wenn ein BS seine Entlassung beantragt, muss dann nicht auch der Dienstherr zu stimmen ?

BulleMölders

Zitat von: justice005 am 24. September 2013, 16:15:35
dass ich den Beitrag meines Vorredners gegenüber einem Fragesteller, der sich für die Laufbahn eines StOffz R (!) interessiert, gelinde gesagt etwas frech finde.
Was meinen Sie als was ich manche Ihre Beiträge finde?
Und nein, mein Anstand verbietet es mir zu sagen als was ich die Empfinde.
Aber bedanken möchte ich mich trotzdem, es hat schon lange niemand in meinem Zusammenhang das Wort frech benutzt.

Terek

Zitat von: Rollo83 am 24. September 2013, 16:23:18
Die Kameraden die mit Hochschulstudium eingestellt werden, werden aber doch als SAZ eingestellt oder werden diese direkt als BS eingestellt ?

In dem Fall entweder direkt als BS oder wahlweise für drei Jahre auf Probe mit nachfolgender Übernahme als BS.

Ralf

ZitatIn dem Fall entweder direkt als BS oder wahlweise für drei Jahre auf Probe mit nachfolgender Übernahme als BS.
Ohne Eignungsübung? Seit wann das denn?
Und dann gibts jede Menge OffzTrD, die dann ganz normal als SaZ eingestellt werden.
Dein Beitrag vermittelt, dass jeder mit Studium quasi mit BS-Zusage eingestellt wird.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

apollo98

Zitat von: Rollo83 am 24. September 2013, 16:23:18
Wenn ein BS seine Entlassung beantragt, muss dann nicht auch der Dienstherr zu stimmen ?

Ob der Dienstherr zustimmt ist irrelevant. Ein BS muss entlassen werden, wenn er das verlangt. Die Bw kann die Entlassung maximal drei Monate hinauszögern.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

justice005

Die Soldatenlaufbahnverordnung entspricht in diesen Fällen ziemlich exakt den Gepflogenheiten, die auch für zivile Beamte gelten. Der StOffz R wird nach 26 Abs. 2 Nr. 2b SLV mit dem Dienstgrad Major eingestellt und hat dann eine dreijährige Probezeit. Wenn er in dieser Zeit keine goldenen Löffel klaut, dann wird er gem. 28 Abs. 1 Nr. 2 SLV nach Ablauf dieser Zeit Berufssoldat.

Um auch militärische Fähigkeiten zu erwerben, besucht der Herr Major dann gemeinsam mit den normalen Offiziersanwärtern im ersten Dienstjahr die Lehrgänge an der OSH und/oder den Truppenschulen und beginnt dann auf seinem eigentlichen Dienstpsten.

Mit einer "Verpflichtung" hat das nichts zu tun.




Rollo83

Wenn der BS kündigt verliert er sicherlich jegliche Ansprüche, sei es BFD oder auch Pension, seh ich das richtig so ?

miguhamburg1

Wieso sollte er seine Ansprüche auf eine Pension verlieren? Das Eine (Antrag auf Entlassung) hat ja mit dem Anderen (Pensionsberechtigung) erst einmal nichts zu tun. Die Höhe der Pension errechnet sich dann nach den geleisteten Dienstjahren.

Ob ein so zum Zivilisten gewordener BS Ansprüche aus dem BFD hat, müssten Sie mal im SVG nachlesen ...

Terek

@ Ralf
Das war von mir vielleicht etwas zu sehr verkürzt dargestellt, sollte aber das Gleiche aussagen, wie es Justice dann präzisiert hatte. Mit "In diesem Fall" bezog ich mich auch allein auf den StOffz/R.

https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PccxDoAgDEDRs3gBurt5C3UrhNhKBdNSvb5M5g8vH3YYVXz4wM6tosAKW-I5vuFiKajKWXNg0vwPtUSWyAXjQNwsnK5sHe6yTB_4_9U3/

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