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DDR Flagge auf der Stube ?

Begonnen von Petersonn, 12. Oktober 2013, 19:44:16

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F_K

Migu:

Natürlich erkenne ich einen Unterschied zwischen einem Symbol und einen Symbol plus Texterläuterung, die ggf. eine Meinungsäußerung darstellt.

Die Frage bleibt aber, ob man die Meinungsäußerung dem "Trinker" zurechnen kann - oder ob dieser diese evtl. garnicht kennt - eine Zurrechnung also unzulässig wäre.

miguhamburg1

Das würde ja bedeten, dass er nicht lesen oder Beides gar nicht erkennen könnte. Beides dürfen wir also bei Soldaten als Annahme ausscheiden!

Jetzt erkant, welchen - um mal Ihren Begriff zu verwenden -  Schwachfug Sie uns hier zum Besten geben wollten, nur um - mal wieder - recht zu bekommen?

F_K

Ach Migu,

ich gehe schon davon aus, dass alle Soldaten lesen können.

Reale Geschichte: Wir haben hier in der Firma einen Schrank mit Tassen, da stehen alle möglichen Kaffetassen drin (Werbegeschenke von Lieferanten, Unterlieferanten, Geschäftspartnern, whatever).
Da passiert es schon, dass ich eine Tasse nehme, Kaffee trinke, und erst sehr viel später feststelle, mit "welcher Firma" ich da unterwegs bin.
.. da mag es tatsächlich vorkommen, das mir  Tassen / Meinungen "zugerechnet werden", die ich nicht unterstütze.

Deswegen sehe ich es ja nicht als zwingend an, dass ein "DDR Sonnentuchnutzer" ein Feind unserer Demokratie ist - nach einen Gespräch sollte diesem klarwerden, dass so ein "Sonnentuch" halt ein schlechtes Licht auf ihn wirf und man es besser sein läst (so würde bei uns eine "I love DDR" Kaffetasse vermutlich im Mülleimer landen).

Abt.Fw

Ja bin ich denn hier im Kindergarten? Man(n) sollte irgendwann merken, dass man keinen gemeinsamen Nenner finden wird! Und das ist auch gut so!!! :o

Bitte jetzt kein Shit-Storm!

MMG

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Oktober 2013, 14:27:26[...]

Merke: Ein reines Symbol (hier DDR-Fagge), das nicht weiter erkennbar kommentiert wird, ist etwas Anderes, als ein Symbol, (DDR-Flage auf Kaffeebecher) mit entsprechendem Kommenta "I love DDR". Während das Erste vom DV zuerst hinterfragt werden muss, bevor irgendeine Entscheidung fetroffen wird, kann er beim Zweiten sofort in Ihrem Sinne tätig werden.
[...]
Ist das ihre persönliche Meinung oder gibt es da eine Anweisung, das man erst ab einem zggl. Kommentar tätig werden darf?

miguhamburg1

Gute Frage!

Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern schlicht und ergreifend Gesetzeslage, dass ohne einen konkretisierbaren Verdacht keine Gesinnungsüberprüfung stattzufinden hat, wenn ein Soldat weder einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation folgt, noch eine verfassungsfeindliche Gesinnung verbreitet, noch verbotene Symbole, auf dem Index stehendes "Kulturgut" hört oder anderen zugänglich macht etc.

Ein Befehl zum Enfernen einer DDR-Flagge aus einer dienstlichen Unterkunft ohne vorherige Überprüfung der Intention des Besitzers und Vorhandensein jedweder Verdachtsmomente ist daher schlicht und ergreifend rechtswidrig. Genau solche Befehle wurden im Rahmen von Beschwerdeverfahren aus den von mir benannten Gründen bereits mehrfach wieder aufgehoben. Es gibt dazu ebenfalls eine gleichlautende Entscheidung einer Kommandobehörde infolge mindestens einer Eingabe an den Wehrbeauftragten.

Wohlgemerkt: Auch ich bin der Überzeugung, dass es einem Vorgesetzten - bei nicht erkennbarer Abweichung von der Pflicht zum Eintreten für unsere FDGO - im persönlichen Gespräch mit einem Soldaten gelingen sollte, ihn davon zu überzeugen, dass das Anbringen einer DDR-Flagge bei deren Betrachtern durchaus zu Gedanken führen kann, die für das gegenseitige Verhältnis nicht positiv sind, um es einmal diplomatisch zu formulieren. Und dass es deshalb besser wäre, diese möglichen Konflikte durch das Abnehmen einer solchen Flage erst gar nicht entstehen zu lassen.

justice005

Keine Angst, ich beteilige mich nicht weiter an dieser Diskussion, aber ich muss dringend etwas klarstellen.

Miguhamburg, Sie dürfen nicht den Fehler machen, alles als dienstrechtlich erlaubt zu deklarieren, was nicht strafbar ist oder was nicht als verfassungswidrig verboten ist.

Die Voraussetzungen der Dienstpflicht im Sinne des Paragraphen 8 Soldatengesetz sind völlig losgelöst von irgendwelchen Straftaten oder Verboten des Bundesverfassungsgericht.

Ich kann sehr wohl mit legalen und strafrechtlich unbedenklichen Symbolen gegen die Loyalitätspflicht zum Grundgesetz verstoßen.


miguhamburg1

Lieber Justice, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Das habe ich allerdings auch nieso pauschal behauptet, sondern meine Antworten stets auf die ursprüngliche Fragestellung bezogen.

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