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Untergebener berichtet mir im vier Augengespräch von einer Sexuellen Belästigung

Begonnen von FwLuftwaffe, 25. Oktober 2013, 18:39:18

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justice005

Zitatieber Justice, Ihr Mantra des Nicht-Melden-Müssens in allen Ehren: Der Fragensteller ist als Vorgesetzter zur Fürsorge verpflichtet. Ihm ist ein Sachverhalt bekannt geworden und wird ggf. konkretisiert werden, der zum Nachteil des ihm anvertrauten Soldaten ist. Hier muss er tätig werden, ob BV oder nicht. Denn ihm obliegt es nicht, weitere Prüfungen und/oder Ermittlungen anzustellen. Dieses Tätigwerden kann in der von mir beschriebenen Art und Weise erfolgen. Meldet der Soldat trotz Konkretisierung nicht, muss er den Sachverhalt selbst melden.

Ich sehe zwischen Cricki und miguhamburg große Parallelen.

@ miguhamburg: Ihre Aussage ist schlichtweg falsch und bar jedweder Rechtskenntnisse. Nicht umsonst verzichten Sie darauf, Ihre wilden Hypothesen anhand von Gesetzen und/oder Vorschriften zu belegen.

Es ist wirklich schade, dass selbst bei solch ernsten Themen dem Fragesteller nicht geholfen wird, sondern nur unqulifiziert gegen mich gepoltert wird. Es dürfte psychologisch interessant sein, was da eigentlich für ein Problem dahintersteckt.

Ich habe dem Fragesteller jedenfalls einen Tip gegeben, den ich einerseits taktisch und moralisch für richtig halte und der andererseits auch rechtlich nicht zu beanstanden ist. Wenn Sie sich auch einmal daran orientieren würden, dann würde die Qualität des Forums deutlich verbessert.


@ Fragesteller:

Wie gesagt, irgendwelche Meldepflichten sehe ich hier nicht. Es gibt keinerlei Pflicht, das Fehlverhalten eines Vorgesetzten (!) an einen höheren Vorgesetzten zu melden.

Ich halte es für sinnvoll, wenn Sie erneut mit dem Soldaten das Gespräch suchen, um erst einmal herauszufinden, ob wirklich eine sex. Belästigung vorliegt oder nicht. Der konkrete Sachverhalt ist hier wirklich wichtig. Falls ja, sollten Sie den Soldaten dazu bewegen, den Vorfall dem Chef zu melden und ihn ggf. zu begleiten. Wenn wirklich eine sex. Belästigung vorlag, dann sollte der Chef das erfahren, um entsprechend ermitteln und reagieren zu können. Letztenendes ist das aber die Entscheidung des betroffenen Soldaten. Sie sollten die Wünsche des Soldaten hier nicht umgehen.






justice005

ZitatIch werde nun " nach der planmäßigen Nacht " folgendes Montag unternehmen.
Den Landser nochmals Fragen ob dieser Vorfall so vorgefallen ist und dass ich ihm in jeder Hinsicht unterstützen werde,
danach werde ich mit Ihm zum Chef gehen und bei den ersten Gesprächen dabei sein.
Vllt wenn er möchte vorab die VP der Landser dazu holen und die Sache sachlich und vernünftig zum laufen bringen.
Wenn er dem Chef den Vorfall meldet, ist mein Job ja getan und ab dem Zeitpunkt muss der Chef ja handeln. Inwie weit ist dann seine Sache.

Klingt nach einem Plan und den steht nichts im Wege.

Klingt vernünftig....


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