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Widerruf / Wiedereinstellung

Begonnen von Unbekannt, 31. Oktober 2013, 17:38:35

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miguhamburg1

Die Eignung hat Gültigkeit - allerdings werden Sie Ihre beweggründe für das Abbrechen sicher noch einmal erläutern müssen - außerdem weiß niemand, ob Sie im kommenden Jahr wieder eine Zusage bekommen.

Ralf

Der Psychologe und der Einplaner kann in dem Gespräch schon zu dem Schluss kommen, dass eine erneute Einstellung nicht befürwortet wird. Sonst bräuchte man ja auch kein Gespräch mehr und die Einstellung würde nur aufgrund der vorherigen Leistungen und dem bedarf erfolgen. Da aber nunmehr auch neue Eignungsgründe vorliegen können, kann man dir auch eine erneute Einstellung verweigern.
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wolverine

Und mit einem Abbruch liefert man ja auch einen neuen bewertungsfähigen Tatbestand oder man kann in der Eignungsreihenfolge einen Platz bekommen, der eben nicht mehr eingestellt wird.
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apollo98

@Unbekannt:
Wenn deine Leistung damals am AC nur mittelmäßig war und wir in diesem Jahr bessere Bewerber haben, kann es durchaus passieren,  dass du trotz deiner Eignung auf der Warteliste stehen bleibst. Für welches Studium wurdest du eingeplant?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Unbekannt

Gut sowas in der Art dachte ich mir schon, dass man nicht so ohne weiteres wieder rein kommt, nur weil die Eignung 3 Jahre gültig ist.
Ich habe mich für Politikwissenschaften beworben und den Studiengang auch bekommen.

apollo98

Politik....viele Bewerber,  sehr wenig Plätze.  Entweder du warst richtig gut oder ein Nachrücker.
Wann warst du denn am AC (Monat) und wann kam die Zusage?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

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