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Was zahlt die Bundeswehr alles?

Begonnen von CRZ, 02. Mai 2011, 15:59:04

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Flexscan

#15
Verbreite hier nicht gefährliches Halbwissen!!!!!!

Er war dann Soldat auf Zeit mit Wiederruf.
Dh er hatte im Zeitraum der 6 Monate den Status als Wehrpflichtiger!!

Danach bekommt er rein gar nichts null njiet nada.

Wer keine Ahnung hat einfach mal die .....
MkG Flex
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Flexscan

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 17:32:22
Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet

Und wenn ich sowas lese bekomm ich erst recht dicke Eier.

Nicht nur das die für lau nen Studium abgreifen, sondern auch noch ne Wohnung bezahlt haben wollen.....

Wenigsten bleibt er dann schön selber nach den 6 Monaten auf den Kosten sitzen und zahlt noch Miete in der Kaserne.
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dadschke

Dann akzeptier ich das malso, wie ihr das sagt. Nur das wird einem wirklich soan der OPZ gesagt:Wir waren beide in Köln und haben das beide gesagt bekommen.

Hutzliputz

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 17:32:22
ZitatWenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
So wurde es aber beim WDB und an der OPZ gesagt. Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet

Verwechselst du da eventuell etwas? Es gibt noch den Fall, dass man vor Diensteintritt eine Wohnung betreiben muss, um direkt Trennungsgeldempfänger zu werden. Dazu muss diese Wohnung dann auch anerkannt werden. (Wenn ich jetzt hier mal kein Halbwissen verbreite...) - kann es sein, dass es etwas in dieser Richtung war? - Ist unter anderem dann interessant, um während des Studiums als TG-Empfänger zu zählen (wobei das bei einer Heirat automatisch der Fall ist, wenn die Ehefrau bzw. die Familie nicht am Dienstort wohnt).

Vg

wolverine

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Hutzliputz

Zitat von: wolverine am 02. Mai 2011, 20:16:24
TG hat aber nichts mit der Mietzahlung zu tun.

Das ist mir schon klar - eventuell wurde da was vom TE durcheinander gebracht... Die 6 Monate treffen in diesem Punkt nämlich zu...

ulli76

Im Leben ned- entweder hast du oder hat dein Bekannter was falsch verstanden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dadschke

Es wurde uns als "Mietzuschuss beschrieben.Ob die damit das Trennungsgeld gemeint haben, k.A.  Als unerfahrener Zivilist freut man sich,wenn die was von Mietzuschuss sagen;)  Vielleicht wird dieses Geld (aufgrund seiner Höhe) dafür genutzt oder was weiß ich^^. Es ist jetzt auf jeden Fall klar,dass es offiziell keinen Mietzuschuss gibt seitens der Bw für SaZ. Wieso die das dann dort so sagen,k.A. Ansonsten kommen keine 18-jährigen Schüler der 11.Klasse auf die Idee, aus zu ziehen, es sei denn es wird gesagt, dass man bei einer eigenen Wohnung Geld bekommt.

Hutzliputz

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 21:04:50
Ansonsten kommen keine 18-jährigen Schüler der 11.Klasse auf die Idee, aus zu ziehen, es sei denn es wird gesagt, dass man bei einer eigenen Wohnung Geld bekommt.

Dies ist wiederum ein sehr seltsamer Gedanke... Du weißt schon, dass du ganz normale Dienstbezüge erhalten wirst?? Womit zahlen denn andere Leute ihre Wohnung - richtig - mit ihrem Gehalt! Vielleicht will man auch von zu Hause ausziehen, weil man erwachsen werden will, weil man eigenständig sein möchte, weil man eine Freundin hat, weil die einfache Entfernung über 500km beträgt und man nicht ständig in der Kaserne übernachten will  ??? - es gibt tausende Gründe - aber eine evtl. Mitfinanzierung einer Wohnung wäre da für mich an einer der letzten Stellen.

dadschke

Wenn zu dir gesagt wir:" Wenn sie 6Monate vor Dienstantritt eine Wohnung haben,dann zahlen wir ihnen extra." Wieso sollte man das dann nicht tun, zumal man ja noch ein Jahr Schüler ist (ich hatte ja 11.Klasse geschrieben). Und da der Betreffende aus Sachsen kommt und nach Hammelburg musste, und danach auf Lehrgangsmarathonmuss (u.a. auch nach Dresden) und danach zum Studium geht, ist ein Wohnungswechsel aufgrund der Entfernung keine Alternative. Zumal ja noch hinzukam, dass er sich eine Wohnun im Haus der Eltern gemietet hatte. Der Grund war einzig und allein die Extrazahlung. Also als Schüler kann man sich ja eig garkeine eigene Wohnung leisten.

ulli76

Wie gesagt- da muss er was falsch verstanden haben.
Den Zuschuss gibt es nur für GWDL/FWDL von der USG wenn die Wohnung mindestens 6 Monate vor Dienstbeginn angemietet wurde. In Härtefällen auch bei kürzeren Mietzeiten.
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netti

Ich finde es faszinierend, dass OPZ-Prüflinge, die von allem noch gar keine Ahnung haben können, hier so vollgepflaumt werden.
Alle Achtung Kameraden!^^
Dass uns gerade Wehrdienstberater/OPZ- oder Zentrum für Nachwuchsgewinnungsangestellte öfter schon das blaue vom Himmel versprochen haben, kennt doch wohl noch jeder, oder?
Also, ich denke nicht, dass die da von einem Wohnzuschuss geredet haben, sondern tatsächlich vom Trennungsgeld gesprochen wurde. Ich brauchte dafür nen Mietvertrag, als dem hervor ging, wie lange ich die Wohnung schon hatte und musste einen Grundriss vorweisen, der die genaue Größe der Wohnung anzeigt. Woran genau die Höhe des Trennungsgeldes berechnet wurde, kann ich nicht sagen. Ich konnte glaube ich jeden Monat eine(oder zwei, genau weiß ich das nicht mehr) Heimfahrten angeben, die mir vergütet worden sind. Allerdings darfst du diese dann nicht mehr bei der Steuer einreichen und diese wird mit einer fiktiven Bahncard 50 (die du beim ersten Mal Antragstellen auch zu 50% erstattet bekommst) berechnet. Sprich, wenn du von Idar-Oberstein nach Köln musst, wird da die preiswerteste Fahrkarte mit Bahncard 50 Rabatt in der 2. Klasse genommen. Trennungsgeld gibts extra, sind 2 verschiedene Anträge.

wolverine

#27
Und um uns das mitzuteilen beleben Sie einen zwei Jahre und sechs Monate alten Thread wieder?! Da sage ich mal: Alle Achtung! ::) Beehren Sie mich doch bald wieder ....
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ulli76

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wolverine

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