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Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig

Begonnen von Lidius, 17. Dezember 2013, 20:38:57

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Lidius

ZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (17.12.13) entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
Q.:http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89

Das Thema kommt hier ja auch öfters mal auf (wenn auch weniger als zu Zeiten der Wehrpflicht). Da könnte diese Entscheidung des BVerwG vielleicht für die User interesant sein.

Ralf

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89
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Interessierte

"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."

Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte
"Die Verantwortung für das eigene Leben fängt leider früher an, als man weiß."
Herbert Otto

miguhamburg1

Ihre Schlussfolgerung, liebe Vorposterin, geht am Zweck des Erlasses vollkommen vorbei: Unfallschutz, Minimierung des Verletzungsrisikos etc. haben nun einmal überhaupt nichts mit der Wehrpflicht zu tun (die übrigens für Frauen - und um die geht es Ihnen ja - niemals bestand).

KlausP

Zitat von: Interessierte am 20. Dezember 2013, 11:42:07
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."

Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte

Was soll da bitte "interessant werden", wenn diese Regelung (nachzulesen in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft", Anlage 1 "Die Haar- und Barttracht der Soldaten"") seit Jahren besteht und auch bisher schon genau so durchgesetzt wurde?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Die Dame wird sich mit diesem Thema sicher zum ersten Mal beschäftigt haben, lieber KlausP ... Und dennoch wollte sie ihren Senf dazu geben.

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