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hib-Meldungen 006, 008 und 009/2014 vom 9. Januar 2014

Begonnen von StOPfr, 09. Januar 2014, 17:29:54

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StOPfr

Themen heute:

   • Militärische Drohnen und das Völkerrecht

   • Zukunft der "Operation Active Endeavour"

   • Fortsetzung des Türkei-Einsatzes

   • Logistikkommando der Bundeswehr

   • Disziplinarverfahren im Feldlager Mazar

   • Änderungen bei "Active Endeavour"

   • Parlamentarische Versammlung der Nato


Militärische Drohnen und das Völkerrecht

Verteidigung/Antwort - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Der Einsatz militärischer Drohnen unterliegt nach Auffassung der Bundesregierung den Regeln des internationalen Völkerrechts. Insoweit seien ,,dem Einsatz vollautomatischer Systeme im bewaffneten Konflikt (...) Grenzen gesetzt", teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/213) auf eine Kleine Anfrage (18/124) der Fraktion Die Linke mit.

Eine Ächtung von Waffensystemen komme dann in Betracht, ,,wenn diese in ihrem Design und ihrer Funktionsweise geeignet sind, gegen das Völkerrecht zu verstoßen". Die beiden tragenden Grundsätze seien hierbei das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die geeignet seien, unnötige Leiden zu verursachen und das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die ,,nicht zur ständigen Unterscheidung zwischen geschützten Zivilpersonen und zivilen Objekten einerseits und militärischen Zielen andererseits imstande sind".

Bei Waffensystemen, die sich ihre Ziele teilweise alleine (,,mit Rückkoppelung an eine natürliche Person") suchten und bekämpften, müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der völkerrechtlichen Grundsätze vorlägen.

Quelle


Zukunft der "Operation Active Endeavour"

Verteidigung/Antwort - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Die Nato-geführte Anti-Terror-Operation ,,Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer wird künftig möglichweise in veränderter Form weitergeführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/190) schreibt, setze sie sich ungeachtet des weiter gültigen Bündnisfalls dafür ein, die Operation zur militärischen Überwachung des Mittelmeers von Artikel 5 des Nato-Vertrags zu entkoppeln.

In Artikel 5 ist der Bündnisfall zum gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder in Krisen geregelt. Mit den Terrorangriffen auf die USA vom 11. September 2001 wurde der Bündnisfall erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen. Das deutsche OAE-Mandat ist Ende 2013 ausgelaufen. Zuletzt waren nur noch wenige deutsche Soldaten für die Operation im Einsatz. Deutschland hatte sich seit 2003 an der Operation beteiligt. Die personelle Obergrenze lag bei 700 Soldaten.

Die Bundesregierung habe im Oktober 2013 konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Operationsplans in die Nato-Gremien eingebracht. Die Vorschläge zielten darauf ab, ,,die Operation auch konzeptionell auf Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit auszurichten und damit an die bestehenden Einsatzrealität anzupassen", teilt die Regierung in ihrer Antwort weiter mit. Zuvor hatte Ende April 2013 der Nordatlantikrat ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung der Operation beschlossen. Demnach soll die OAE in eine Maritime Sicherheitsoperation (MSO) überführt werden.

Nach Einschätzung der Bundesregierung bleibt die Sicherheitslage im Mittelmeer aufgrund der politischen Umwälzungen im arabischen Raum ,,volatil". Die Bedrohung durch maritimen Terrorismus sei gleichwohl als gering einzuschätzen. Die Regierung spricht von einer insgesamt ,,abstrakten Bedrohungslage".

Quelle


Fortsetzung des Türkei-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag - 09.01.2014

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin am Nato-Luftverteidigungseinsatz in der Türkei zum Schutz vor Angriffen aus Syrien beteiligen. Dies geht aus einem Antrag der Bundesregierung (18/262) hervor, der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der Auftrag der Mission ,,Active Fence" bestehe nach wie vor in der Verstärkung der Luftüberwachung an der Grenze zu Syrien und diene damit dem Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums vor Angriffen aus dem benachbarten Bürgerkriegsland.

Der Einsatz erfolgt auf Ersuchen des Nato-Partners Türkei und auf der Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Er ziele jedoch nicht auf die ,,Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium", wie die Bundesregierung betont: ,,Die bodengebundene Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken." Das Mandat ist laut Antrag bis zum 31. Januar 2015 befristet, zum Einsatz kommen sollen bis zu 400 Soldaten, im Vordergrund steht vor allem die bodengebundene Luftverteidigung durch das Flugabwehr-Raketensystem ,,Patriot". Die Kosten des Einsatzes beziffert die Bundesregierung auf 19,5 Millionen Euro.

Die Türkei sei unverändert der am stärksten vom Syrien-Konflikt betroffene Nato-Partner, heißt es in der Begründung des Antrags. Die bisherige Präsenz der Nato-Luftabwehr habe dazu beigetragen, eine Ausweitung des syrischen Bürgerkriegs auf die Türkei zu verhindern. Trotz der Fortschritte bei der Beseitigung syrischer Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht bestehe zudem ein ,,Restrisiko": Eine Weiterverbreitung sowie ein militärischer oder terroristischer Einsatz dieser Waffen könne nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung sieht den Einsatz der deutschen ,,Patriot"-Kräfte als Teil der ,,umfassenden Bemühungen", die regionalen Auswirkungen der Syrienkrise zu begrenzen. Dazu gehöre das deutsche Engagement zur Unterstützung der UN/OVWC-Mission zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen sowie nicht zuletzt ein ,,erhebliches humanitäres und entwicklungspolitisches Engagement in Syrien und den Nachbarstaaten".

Quelle


Logistikkommando der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Von Erfurt aus organisiert die Bundeswehr seit Anfang 2013 ihre nationale und internationale Logistik. In dem neu aufgestellten Kommando seien ,,die Fähigkeiten zur Planung und Steuerung der logistischen Unterstützung der Bundeswehr für alle Einsätze und für den Grundbetrieb zusammengefasst", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/240) auf eine Kleine Anfrage (18/144) der Fraktion Die Linke.

Der zentralen Einheit in Erfurt sind den Angaben zufolge das Logistikzentrum und die Logistikschule der Bundeswehr sowie sechs mobile Logistikbataillone und ein Spezialpionierbataillon unterstellt. Im Stab des Logistikkommandos waren im Dezember vergangenen Jahres 403 Soldaten sowie 62 zivile Mitarbeiter eingesetzt. Der gesamte Kommandobereich Logistik umfasst derzeit 14.571 Soldaten und 4.821 zivile Mitarbeiter, also insgesamt 19.392 Frauen und Männer.

Quelle


Disziplinarverfahren im Feldlager Mazar

Verteidigung/Antwort - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Im größten deutschen Bundeswehrfeldlager Mazar-i-Scharif in Afghanistan ist es in den vergangenen Jahren vergleichsweise häufig zu Verstößen gegen die geltenden Alkoholregelungen gekommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/78) berichtet, sind von 2008 bis einschließlich 2013 an dem Standort 93 entsprechende Disziplinarmaßnahmen angeordnet worden. Fälle übermäßigen Alkoholkonsums würden allerdings nicht gesondert erfasst.

Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden am Bundeswehrstandort Kunduz 21 Disziplinarmaßnahmen ,,wegen Verstoßes gegen die befohlenen Regelungen zum Konsum alkoholischer Getränke" ausgesprochen, in Faizabad zehn und in Kabul elf, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

An den Bundeswehrstandorten in Afghanistan wird Alkohol nach bestimmten Regeln ausgegeben. So gilt beispielsweise eine Höchstabgabemenge, zudem wird kein Schnaps verkauft. Im Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge an den deutschen Standorten im Land rund 630.000 Liter Bier und rund 49.000 Liter Wein oder Sekt ausgereicht. 2010 waren es rund 1,3 Millionen Liter Bier und rund 50.000 Liter Wein und Sekt. Für 2013 lagen noch keine kompletten Angaben vor. Alkoholika werden auf den Stützpunkten aber nicht nur an Bundeswehrangehörige verkauft, sondern auch an Soldaten anderer Nationen, Firmenvertreter oder Besucher.

Quelle


Änderungen bei "Active Endeavour"

Auswärtiges/Antrag - 09.01.2014

Berlin: (hib/AHE) Deutschland soll sich weiterhin, aber ,,unter veränderten Bedingungen" an der Nato-Operation ,,Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/263) schreibt, basiere die seit 2001 bestehende Operation zur maritimen Terrorismusabwehr auch weiterhin auf dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung und auf Artikel 5 des Nato-Vertrags, dem Nato-Bündnisfall, obgleich die terroristische Bedrohungslage im Einsatzraum mittlerweile als abstrakt bewertet werde. Artikel 5 des Nato-Vertrags regelt den gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder. Der Bündnisfall wurde nach den Terroranschlägen vom 9. September 2001 erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen.

Deutschland setze sich im Verteidigungsbündnis dafür ein, ,,Active Endeavour" den ,,tatsächlichen Einsatzrealitäten" anzupassen und ,,perspektivisch" in eine Operation zu überführen, die sich nicht mehr auf den Nato-Bündnisfall beruft, heißt es im Antrag der Bundesregierung. Man habe im Oktober 2013 konkrete Vorschläge zur entsprechenden Überarbeitung des Operationsplans bei der Nato eingebracht. Die Vorschläge zielten darauf ab, die Operation auf ,,Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit" zu beschränken.

Angesichts der globalen Verflechtungen deutscher Unternehmen und der Abhängigkeit von funktionierenden Seewegen liege die sichere Nutzung des Mittelmeeres im deutschen Sicherheitsinteresse, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Umbrüche in der Arabischen Welt erforderten eine ,,erhöhte Aufmerksamkeit des Bündnisses in der Region". ,,Active Endeavour" trage zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei und habe sich faktisch zu einem ,,präventiven Ordnungsfaktor" entwickelt.

Laut Antrag der Bundesregierung sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 4,1 Millionen Euro. Der deutsche Beitrag an der Operation werde sich künftig auf die Beteiligung an den ,,ständigen maritimen Verbänden der Nato und an Nato Aufklärungs- und Frühwarnflugzeugen (AWACS), sowie auf den Austausch von Lagedaten" beschränken. ,,Eine direkte Unterstellung zusätzlicher nationaler deutscher Einheiten unter das Kommando des Befehlshabers OAE findet nicht mehr statt."

Quelle


Parlamentarische Versammlung der Nato

Verteidigung/Unterrichtung - 09.01.2014

Berlin: (hib/PK) Mit dem Einsatz von Drohnen zur Kriegsführung und den daraus resultierenden ethischen Fragestellungen hat sich die Parlamentarische Versammlung der Nato auf ihrer Frühjahrstagung Ende Mai 2012 in Estlands Hauptstadt Tallinn befasst. Wie aus einer jetzt vorgelegten Unterrichtung (18/231) der deutschen Delegation an den Bundestag hervorgeht, bot der kanadische Senator Pierre Claude Nolin als Sonderberichterstatter den Ausschussmitgliedern einen Überblick darüber, welche Rolle Drohnen sowohl bei der Kriegsführung als auch bei der Konfliktvermeidung spielen.

Ein weiteres wichtiges Thema war der ,,Arabische Frühling". Die Parlamentarier befassten sich unter anderem mit den Auswirkungen der dortigen politischen Umwälzungen auf die euroatlantische Sicherheit. Zur deutschen Delegation gehörten acht Bundestagsabgeordnete und fünf Vertreter des Bundesrates

Quelle
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