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Auslandstrennungsgeld bei ISAF EInsatz

Begonnen von Frieda, 05. Dezember 2013, 17:50:18

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Frieda

Guten Tag,

stimmt es das man während eines viermonatigen Auslandseinsatz (ISAF) Auslandstrennungsgeld bekommt? Meiner Meinung nach wird doch alles mit dem gezahlten AVZ abgeglichen, oder? Falls es Auslandstrennungsgeld geben würde wie verhält es sich denn dann mit den Reisebeihilfen?

Vielen Dank!

MFG

Frieda

Andi

Nein das stimmt nicht. Man bekommt den Auslandsverwendungszuschlag und damit entfallen (fast) alle anderen Zulagen- und Ausgleichsansprüche.
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Frieda

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wann würde man denn Anspruch auf dieses Auslandstrennungsgeld haben? Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei nur um Auslandseinsätze wie z.B. bei Stationierung in Brüssel oder Deutsch Französische Brigade in Frankreich.... liege ich hiermit richtig?

MFG

Tommie

Fragen Sie mal "Tante Google" nach dem Begriff "Auslandsverwendungszuschlagsverordnung" ;) ! Darin ist geregelt, für welche Arten von "Auslandsaufenthalten es AVZ gibt. Für alles andere im Ausland gibt es dann z. B. Auslandstrennungsgeld ;) !

Andi

Auslandstrennungsgeld gibt es höchst selten. Eher Auslandsdienstbezüge.
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