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Einverständiserklärung Riester

Begonnen von Daniel1982, 16. Dezember 2013, 09:39:51

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Daniel1982

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin ehemaliger Soldat. In meiner Zeit bei der Bundeswehr habe ich einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Leider hat mir damals keiner gesagt, dass man bei der Besoldungsstelle eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der Einkommens abgeben muss. Nach Auskunft der ZKA kann man dies nachholen. Das Problem ist, dass ich nicht weiß wer für mich zuständig ist. Ich habe bereits den BFD und die BW-Auskunft angerufen, wo mir aber leider bis jetzt noch nicht weitergeholfen werden konnte. Früher war für mich die WBV West Wiesbaden zuständig. Diese wurde aber anscheinend aufgelöst. Kennt sich jemand damit aus? An wem muss ich mich wenden? Gibt es dafür ein Formular oder reicht eine formlose Einverständiserklärung? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Lidius

Die Wehrbereichtsverwaltungen wurden aufgelöst und der Anteil Besoldung ins Bundesverwaltungsamt überführt (http://www.bva.bund.de/DE/Ueberblick/DLZ/dlz_node.html). Vorort hat sich aber eigentlich nichts verändert. Solltest du noch ne Telefonnummer von deiner letzten Gehaltsabrechnung haben, dann dürfte die wahrscheinlich sogar noch funktionieren. Oder aber mal die 0611/799-0 probieren, das ist die Standortvermittlung Wiesbaden.

Ansonsten such mal auf der oben verlinkten Seite unter Formulare nach "Riester" und schau ob da was brauchbares bei rum kommt.



Daniel1982


FoxtrotUniform

Als kleine Info über die Fragestellung hinaus:
Die Zulage kann nur für ein bestimmtes Zeitfenster rückwirkend beantragt werden (ich glaube 2 Jahre). Hatte ein ähnliches Problem , wobei mir die Zulage rückwirkend gekürzt wurde. Der Fehler lag in meinem Fall bei der Bank - wobei man mir natürlich eine gewisse Sorgfaltspflichtsverletzung vorwerfen kann. Es wurde nämlich erst drei Jahre später festgestellt, dass die Einverständniserklärung, die nur bei Beamten und Empfängern von Amtsbezügen erforderlich ist, fehlt.

Ich hatte mich nach langen Verhandlungen anderweitig mit der Bank geeinigt, um den Verlust auszugleichen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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