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Nebenverdienst erlaubt?

Begonnen von Dsk14, 03. März 2014, 12:39:30

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Dsk14

Hallo, habe bisher noch nichts dazu gefunden also frage ich mal kurz nach.
Wie ist das mit einem Nebenjob wenn man Dient.
Folgendes Szenario, du bist FWDL verdient nicht so viel hast aber die möglichkeit im Urlaub in der Firma deines Vaters arbeiten zu können und dir so die 450 Euro dabei zu verdienen. Ist das erlaubt oder nicht?

BSG1966

Muss in jedem Falle der Disziplinarvorgesetzte erlauben. Fragen Sie ihn doch einfach.

Dsk14

Und was ist wenn man jetzt so zum übergang mit einem Minijob gejobt hat, und noch überstunden abbauen muss, die für 3 Monate 450Euro auszahlung reichen? darf ich die dann noch einstreichen zu meinem Wehrsold?

ulli76

Den Dienstherrn interessiert primär die Zeit, die du für den Nebenjob aufwendest. Wobei die Bundeswehr gegenüber FWDL sehr entspannt ist - aber ganz wichtig: Immer den DV involvieren.
Das Finanzamt interessiert sich evtl. für die Kohle, die du dafür bekommst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

FWDL müssen Nebenverdienste nur melden, die müssen nicht genehmigt werden. Ist also kein Problem.

Direkt bei Dienstantritt melden ist aber wichtig!
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Dsk14

Okay weil, ich habe noch ca 4 Monate die 450 Euro zu bekommen, und die werden halt weiterhin ausbezahlt.
Also ist es von Finanzamt Seite und Bundeswehr her genehmigt?

ulli76

Der Bundeswehr ist das ziemlich egal- der geht es primär um deine Arbeitskraft und darum, dass du mit deiner Tätigkeit nicht der Bundeswehr schadest.

Wie das mit dem Finanzamt aussieht, musst du mit dem Finanzamt klären. Evtl. kann dir auch der BulleMölders weiterhelfen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatAlso ist es von Finanzamt Seite ... her genehmigt?

Da müsssen Sie nicht uns fragen.

ZitatAlso ist es von ... Bundeswehr her genehmigt?

Sie müssen es als FWDL nicht genehmigen lassen sondern bei Dienstantritt nur melden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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