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Weiterverpflichtung erst nach 2/3 der Dienstzeit?

Begonnen von Fm 1994, 13. Januar 2014, 19:04:59

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Fm 1994

Hallo zusammen,

habe erst von Kameraden gehört, dass erst einen Regelung eingeführt wurde, dass man sich erst nach "überstandenen" 2/3 der ursprünglichen Wehrdienstzeit weiterverpflichten kann.

Mein eigenes Beispiel: Bin FWD23 und habe einen Laufbahnwechsel zum Feldwebel (Fachdienst) vor. Kann ich also erst nach 16 abgeleisteten Monaten einen Antrag einreichen oder schon vorher, sodass ich nach 16 Monaten meinen Dienstantritt im FA-Btl habe?

Gruß,
  Stefan

KlausP

Zitat... habe erst von Kameraden gehört, dass erst einen Regelung eingeführt wurde ...

Dann fragen Sie genau diese Kameraden doch mal, wo das denn steht. Mir ist jedenfalls sowas noch nicht zu Ohren (und Augen) gekommen - was aber nichts besagen soll. Sprechen Sie, wenn Sie Soldat sind, mit Ihrem Spieß und/oder Ihrem Personalfeldwebel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Sie können sich zu jeder beliebigen Zeit als Feldwebel bewerben. Das nach den 2/3 der Dienstzeit war vor langer Zeit einmal Richtschnur, weil bei Bewerbungen aus der Truppe die Diesziplinarvorgesetzten einen Beurteilungsbeitrag dazu erstellen mussten. Das machte natürlich nur dann Sinn, wenn sie den Soldaten etwas längere Zeit erlebt hatten.