Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Darf ein Rechnungsführer Geld BAR einsammeln

Begonnen von FuEloUffz, 18. Oktober 2014, 11:41:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FuEloUffz

Hallo zusammen
Sachverhalt:

Im Rahmen eines Lehrgangs wurde ein Truppenübungsplatz Aufenthalt durchgeführt.
Die Teilnehmer wurden standardmäßig mit 10b Erklärung Verpflegt. (Verminderter Satz)
Jetzt nach der Rückkehr, in die Einheit möchte der Refü das Verpflegungsgeld in BAR einsammeln.

Meine Frage:

1) Ist das so gem. Vorschrift überhaupt Zulässig ?

2) Nach welchen Vorschriften (ZDv´s) Arbeiten Refü´s ?


MKG
D A N K E



KlausP

Ich finde das zumindest ungewöhnlich, dass der ReFü V-Geld kassiert. Seit Jahren läuft sowas doch unbar (von der Bezahlung mit Chip-Karte mal ganz abgesehen) über Einzugsermächtigung. Ich würde, wenn es bar gezahlt werden soll, darauf bestehen, in der Zahlstelle die Kohle abzudrücken. Der ReFü berechnet höchstens das V-Geld. Aber eine Nachfrage beim Leiter des Dienstleistungszentrums sollte Klarheit schaffen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

abc2000

war letztens auch auf lehrgang (germersheim )da hat der das geld auch eingesammelt undzwar von allen kp warum aber ist halt so was willste machen xd

Bjarka

Klar darf ein Rechnungsführer Geld einsammeln, auszzahlen und verwalten wenn er zum Zahlungsbeauftragten für eine bestimmte Angelegenheit bestellt ist. Nur wie KlausP bereits sagte ist es heute unüblich weil fast alles unbar abgerechnet wird. Interessant ist an deiner Aussage, dass Du Verpflegungsgeld für einen Übungsplatzaufenthalt zahlen musst - dann frage ich mich wie es mit deinem AV Anspruch (Aufwandsvergütung) ausschaut - normal wird das bei 10b automatisch gegengerechnet, sodass für den Soldaten eine Nullrunde herauskommt und es zu keiner V-Geld Zahlung kommt. Selbst wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilt hast (ja, das kommt heute noch vor) dann wirst Du sicherlich den Betrag auf der Zahlstelle entrichten müssen. Für wenige "Barzahlungen" die heute noch stattfinden wird kein Refü zum Zahlungsbeauftragten bestellt. Aber es gibt heute noch besondere Umstände, wo dies tatsächlich bar abgewickelt wird. Hast Du denn eine Einzahlungsquittung erhalten?

InstUffzSEAKlima

Durch das äußterst geringe Aufkommen von baren Zahlvorgängen wird vielleicht kein Zahlstellen-Fw mehr in diesem StO vorgehalten und im Fall notwendig gewordener Zahlungshandlungen der ReFü dafür bestellt?

KlausP

Also bei uns nahm bei meiner letzten WÜb 2010 die Aufgaben des "Zahlstellenbeauftragten" eine zivile Rechnungsführerin in "Nebenfunktion" wahr. Ich denke mal, dass sich daran auch nichts wesentlich geändert haben durfte. Alle Barein- und -auszahlungen erfolgten auch ausschließlich dort.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Die Bindung an die Örtlichkeit der Zahlstelle bleibt davon natürlich unberührt. Das steht ja auch m.W. nach ausgehangen, dass bare Ein- und Auszahlungen nur in der Zahlstelle zu tätigen sind und anderenorts geleistete Zahlungen von der Zahlungspflicht nicht entbinden (oder so ähnlich).

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau