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Ausschluss durch Paragraph 8 SG, erneute Bewerbung möglich ?

Begonnen von Fandman, 18. Januar 2014, 21:57:41

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Fandman

Hallo,

Wie im Betreff schon gefragt, würde ich gerne wissen ob eine Bewerbung noch etwas bringen würde und ich wieder zur Bundeswehr gehen darf.
Ich war 2013 im August in der Aga und wurde von einem Kameraden gemeldet der meine Art Humor nicht sehr lustig fand.
Der Kamerad wollte das ich dafür bestraft werde hatte aber nicht gewusst das dies mein Ausschluss aus der Bundeswehr bewirkt.
Als Entschuldigung dafür hat er während des Verfahrens versucht es zu stoppen, in dem Er handschriftlich mit Unterschrift der gesamten Kompanie ein schreiben aufgesetzt hatte um meinen Ausschluss aufzuheben.

Letzten Endes hat das nicht geholfen nach mehreren Gesprächen mit dem Hauptmann und Versuch mit der VP dagegen anzugehen wurde ich dann entlassen, da der Hauptmann nichts dagegen tun könnte da dies von einer höheren Position so beschlossen wurde.

Nachdem ganzen musste ich also meine Sachen packen abgeben und die Kaserne und Bundeswehr verlassen. Seitdem kam keinerlei Anzeige, Busse o.ä.

Es war wie immer in meinem Leben mein Pech "erwischt" zu werden und damit dann auch einem Job zu verlieren der mir große Freude bereitet hat.

Nun die frage kann ich mich da ich nicht weiter verfolgt würde wieder bewerben ?

Danke fürs lesen , hoffe auf antwort

dunstig

Wie man durch §8 SG ausgeschlossen werden kann, ist mir noch nicht ganz klar. Wahrscheinlich meinen Sie, dass Sie aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Paragraphen entlassen wurden? Schauen wir uns mal das Gesetz an:

ZitatDer Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.

Das Eintreten für die FDGO ist eines der wesentlichsten Bestandteile des Soldatenberufes. Ohne Ihre genauen Verfehlungen zu kennen, müssen Sie sich also scheinbar ganz schön was zu Schulden kommen lassen haben, dass Sie aufgrund dessen aus der Bundeswehr entlassen wurden. Die Chancen bei einer erneuten Bewerbung erneut eingestellt zu werden, gehen meiner Meinung nach aber deutlich eher gegen 0%.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

SpitFire

Der zitierte Paragraph ist bestenfalls die Grundlage für die zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung, interessanter in dem Zusammenhang ist die Grundlage für die Beendigung des Dienstverhältnisses.

Da es sich um eine Dienstpflichtverletzung innerhalb der ersten vier Dienstjahre handelt, gehe ich von § 55 (5) SG aus. Damit sieht es für zukünftige Bewerbungen reichlich finster aus.

Was stellen Sie sich denn unter einer "weiteren Verfolgung" vor? Sie haben offensichtlich eine Dienstpflichtverletzung begangen. Diese wird disziplinar geahndet und nicht zivilrechtlich verfolgt, da offenbar keine Straftat vorliegt. Ihre Entlassung ist das Ergebnis des Disziplinarverfahrens, damit ist der Vorgang abgeschlossen. Sie sollten dazu einen abschließenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten haben, was wollen Sie noch?

Zitat von: Fandman am 18. Januar 2014, 21:57:41

[...] Es war wie immer in meinem Leben mein Pech "erwischt" zu werden [...]


Dieses "Pech" kann man im Allgemeinen übrigens ganz gut umgehen, indem man schlicht nichts unrechtes tut. Ich weiß nicht, was in Ihrem Fall vorgefallen ist, aber Ihre Haltung, so sie denn in der o.g. Aussage widergespiegelt wird, spricht hier nicht gerade für Sie.
Wer lacht, hat Reserven.

wolverine

Exakt so sehe ich das auch. Wenn man wegen einem zweifelhaften "Naziwitz" or whatever entlassen wird, dann ist nicht der Meldende schuld oder das Pech, erwischt worden zu sein. Dann hätte man diesen Witz einfach nicht reißen sollen.
Und hier hätte sich der Meldende auch auf den Kopf stellen können: Einzige Frage ist doch ob die Aussage getätigt wurde oder nicht. Wenn dem so war, ist die Entlassung wohl gerechtfertigt gewesen. Und die Bw wird wenig Interesse haben einen erneut einzustellen. Die Bewerbung steht einem natürlich offen.
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Fandman

Ja es war wegen einem naziwitz, ich habe mit denen aber nix am Hut oder sonstiges. Ich habe keinerlei politische Meinung ich höre mir zwar an wofür geworben wird finde es aber meistens eh nur korrupt und wähle aus diesem Grund auch nicht. Denn egal was man wählt die Steuererhöhungen etc. Kommen trotzdem Hauptsache Politikern geht's gut und das Volk darf leiden 90stunden die Woche arbeiten ausgebeutet werden und im Endeffekt noch verhungern.. Alles wird teurer und löhne immer geringer.

Naja passiert halt.
Nehme ich dann mal so hin, danke für die Antworten.

StOPfr

Zitat von: Fandman am 19. Januar 2014, 14:31:05
Ja es war wegen einem naziwitz, ich habe mit denen aber nix am Hut oder sonstiges.
Wir haben wirklich gute Fachleute; wolverine hat den Nagel auf den Kopf getroffen!

Zitat von: Fandman am 19. Januar 2014, 14:31:05Ich habe keinerlei politische Meinung ich höre mir zwar an wofür geworben wird finde es aber meistens eh nur korrupt und wähle aus diesem Grund auch nicht. Denn egal was man wählt die Steuererhöhungen etc. Kommen trotzdem Hauptsache Politikern geht's gut und das Volk darf leiden 90stunden die Woche arbeiten ausgebeutet werden und im Endeffekt noch verhungern.. Alles wird teurer und löhne immer geringer.
Kein vernünftiger Mensch wird diesen Blödsinn kommentieren. Daher von mir nur dies: ------------------------------   ::) >:(
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Tommie

Tja, Fandman, wenn ich mir Ihre Einlassungen hier einmal zu Gemüte führe, muss ich vollkommen emotionslos feststellen, dass Ihr Abgang wahrscheinlich kein Verlust war für die Bundeswehr. Und mit der Entlassung wegen Zweifeln an Ihrer Einstellung zur FDGO haben Sie sich selbst den Wiedereinstieg verbaut! Kurz und knapp: Die Bundeswehr wird Sie nie wieder einstellen. Warum auch?

SpitFire

Mir stellt sich die Frage, warum man überhaupt mit seinem Leben für ein System einstehen will, dem gegenüber man derart negativ eingestellt ist.

Bevor Sie also abwägen, ob man Ihnen im Falle einer erneuten Bewerbung nochmal eine Chance gibt (was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein wird), sollten Sie sich ernsthaft fragen, ob und warum Sie überhaupt zur Bundeswehr wollen. Denn wenn Sie das, was Sie gerade zum Besten gegeben haben, am KC zu wiederholen gedenken, ist die Frage nach Paragraphen nur noch akademischer Natur.
Wer lacht, hat Reserven.

F_K

... Der TE ist aus einem bestehenden Dienstverhältnis raus geworfen worden - das schließt eine Wiedereinstellung aus.

Die Entscheidung kann man bei der Einlassung des TE gut nachvollziehen.

schlammtreiber

Semper Communis
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