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Widerspruch Eignungsfeststellung

Begonnen von olli132, 06. Dezember 2013, 10:20:34

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olli132

Hallo

Ich war am 18.11.13 in München um dort an der Eignunsfeststellung Teilzunehmen.

Bei der Ärztlichen untersuchung bekam ich dann T6 auf grund meiner Wirbelsäule.
Da es für mich keinen sinn ergab weiterhin dort zu bleiben zog ich meine Bewerbung zurück und fuhr heim.

Hab dann bei einem Ortopäden Röntgenbilder machen lassen und der sate mir das bis auf ein minimalen Rundrücken alles in bester Ordnung sei.

Ich natürlich gleich in München angerufen und auf den Rückruf der Ärztin gewartet.

Sie sagte das dass genau der Rundrücken mich in T6 fallen lässt.

Aber irgend was kann da doch nicht stimmen?! So weit ich weis ist ein minimaler Rundrücken T2?


HILFE! Was kann ich tun ?

MfG O.Hauner

schlammtreiber

Des Rätsels Lösung: die Musterungsärztin hält den Rundrücken für nicht so minimal und irrelevant wie Dein ziviler Orthopäde.
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olli132

Mein ortho. sagt WENN überhaupt minimal...

Vole Belastbarkeit... keine Schäden zu erwarten ?! kann doch vorkommen das die Ärztin sich irrt? :/

schlammtreiber

Zitat von: olli132 am 06. Dezember 2013, 11:04:56
kann doch vorkommen das die Ärztin sich irrt? :/

Natürlich. Oder Dein Orthopäde  ;)

Neue Musterung beantragen, Befund vom Orthopäden beilegen, abwarten und Meerkatzenkaffee trinken.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Da die Bewerbung zurückgezogen wurde, erübrigt sich doch der Rest?! Wir haben im Moment gar keinen Antrag und folglich muss auch gar nichts beschieden werden.
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olli132

d.h. also ich kann mich einfach nochmals bewerben?   Untelagen + Röntgenbilder dazu und abwarten?

Ralf

Ja du musst dich erneut bewerben.
Ob man dich zur Nachmusterung dann zulässt, wird auf Empfehlung des Ärztlichen Dienst entschieden.
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Immgrisch86

Hallo,

ich wollte deswegen jetzt nicht ein neues Thema aufmachen. Aber bei mir ist die Situation ähnlich ich bin Wiedereinsteller und habe mich für Feldwebel Laufbahn im Fachdienst beworben. Alle Tests wurden sauber bestanden der Sporttest mit 14 Punkten und auch der Psychologe meinte er siehe bei mir keine Probleme. Nun beruft sich der Medizinische Dienst auf zwei Befunde die während meiner 4 jährigen Dienstzeit gemacht wurden und stuft mich deswegen auf T6 ein. Die Befunde sind zwischen 1 1/2 und knapp 3 jahre alt.

Auf anraten eines befreundeten Offiziers bin ich gegen diesen Entscheid in Widerspruch gegangen. Wie geht es nun weiter? Hat jemand erfahrung damit wie erfolgreich das sein kann und was eventuell nun passiert.

Mit besten Grüßen.

F_K

.. und?

Worauf wird der Widerspruch begründet? Bei vielen Diagnosen ist es völlig egal, wie "alt" diese sind.

wolverine

Über den Widerspruch wird entschieden. Entweder wird abgeholfen oder Sie bekommen einen Ablehnungsbescheid mit weiterer Rechtsbehelfsbelehrung.
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Immgrisch86

@F_K der Widerspruch beruft sich darauf das ich wegen dieser zwei Befunde extra nochmal zur Nachuntersuchung geschickt wurde. Von einer Untersuchung habe ich auch den Befund bekommen der besagte das ich voll Belastungsfähig sei und man keine Einschränkung festellen könnte.

Zu dem anderen Befund kann ich leider nichts sagen. Aber ich weiß das ich mich während meiner aktiven Dienstzeit schonmal wegen dem Befund nach Berlin begeben musste und diese dort entschieden hatten das, dieser kein Hinderniss sei und mich für die Laufbahn als Feldwebel im fachdienst Tauglich definierten dies war Ende 2011.

@wolverine danke für die Antwort. Doch wissen Sie vielleicht die Schritte die nun kommen entscheidet der Arzt der den Tauglichkeitsbefund erstellt hat ob dem Widerspruch stattgegeben wird. Oder geht dies an die nächst höhere Stelle weiter?

F_K

@ Immgrisch86:

Es gibt Befunde / Krankheiten / Gesundheitsstörungen die zwar derzeit keine Einschränkung verursachen und die Belastungsfähigkeit nicht einschränken, aber trotzdem UNTAUGLICHKEIT bedeuten.

Insoweit kann man die Erfolgsaussicht eines Widerspruches ohne vollständigen Hintergrund nicht beurteilen.

Grundsätzlich läst sich aber sagen, dass es kein Recht auf Tauglichkeit gibt und die hier von Dir vorgetragenen "Gründe" eine Widerspruch nicht wirklich stützen können. Die Untauglichkeitsfeststellung wird ja eine Ursache haben, der medizinische Dienst ist da sicherlich nicht "leichtfertig".

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