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HptFw BS -> Offz TrDst

Begonnen von DerTommy86, 10. Februar 2014, 15:13:52

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DerTommy86

Servus,

es geht um einen Kameraden, der einen Laufbahnwechsel anstrebt.

Folfende Situation: HptFw BS, Heer, abgeschlossene und mit sehr gutem Ergebnis bestandene Potenzialfeststellung.

1: Auf welcher Grundlage würde dem Kameraden ein Laufbahnwechsel zur Offz TrDst möglich sein? Müsste er dafür zur OPZ, oder funktioniert das auch auf Grundlage der Potenzialfeststellung?

2: Ich kenne lediglich den Sachstand von 2006: Ist es noch immer so, dass solche Laufbahnwechsler die komplette Ausbildung durchlaufen müssen? Sprich angefangen mit dem OAL?

3: Wann würde er Lt werden? Werden die Zeiten gem. §24 bzw. §29 SLV angewandt, oder gibt es besondere Weisungen, wonach der komplette OAJ immer gleichzeitig befördert wird?

Gruß!

Ralf

Wäre z.B. der Laubahnaufstieg nach §29 SLV.
Ja, er müsste zur ehem. OPZ, als ACFüKrBw, er müsste an einem Militärischen Auswahllehrgang teilnehmen und dann müsste Bedarf zur Zulassung sein.
Ggf. muss er einen Bildungslehrgang machen. Den OL muss er auch machen; i.d.R. aber ohne anschl. Studium.

Er dürfte kein Abi oder vergleichbar haben, sonst käme die Übernahme nach § 6 Abs. 2 SLV für ihn in Frage (aber nicht älter als 30).

OAs werden mit ihrer Crew befördert.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Elvis22

Zum Thema ob er auch den OAL machen muss:
Also während meines OAL ist ebenfalls ein Ausbilder (HptFw) zum Oberfähnrich ernannt worden.
Dieser musste zwar keinen OAL machen, allerdings musste er zusammen mit den jungen OA's, die er zuvor noch im OAL ausgebildet hat, am Lehrgang in Dresden teilnehmen...

DerTommy86

Vielen Dank für die Auskunft!

Marc

Die Teilnahme aller OAs unabhängig vom Dienstgrad am OAL ist seit dem 82. OAJ verpflichtend. Seit dem 83. OAJ entfällt immerhin die AMiF (Allgemeine Militärische Fähigkeiten) Prüfung für alle mit ATN Uffz LaSK.
Wenn sich nichts geändert hat, könnte für den Wechsel nach §6 SLV der Status als BS kritisch werden. Zumindest wurde uns 2012 noch gesagt, dass man in dem Fall nur übernommen wird, wenn man mit seiner ACFüKrBw Punktzahl auch als BOA eingestellt würde.

Zur Beförderung: gleichzeitig mit allen anderen, die Vordienstzeit ist leider nicht anrechenbar (habs selbst versucht, nur die ROAs haben da eine Chance).