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Entlassung nach §55 Abs. 5 SG wegen Diebstahl

Begonnen von OSG, 19. Februar 2014, 09:04:56

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OSG

Tag Kameraden,
Ich habe da mal eine Frage an die Vertrauenspersonen unter euch. Einem der Soldaten meiner Wählergruppe droht die Entlassung nach 55 5 SG weil er einen nicht unerheblichen Geldbetrag an sich genommen hat der ihm nicht zustand. Ich erläutere mal etwas: Der betroffene Soldat geht einer Tätigkeit nach die an einen "Verein" gebunden ist der an die Bundeswehr angelehnt ist. Durch seine Tätigkeit dort war er im Besitz einer Kontokarte und dem passenden Pin zu einem konto des "Vereins". Durch arge finanzielle Probleme die keinen Aufschub mehr erlaubten hat er sich an diesem Konto unrechtmäßig bedient. Das dies nichts ist was Gerechtfertig ist ist mir bewusst aber meine Frage dazu lautet ob es wirklich sein kann, dass er desswegen nach 55 5 SG entlassen werden kann denn meiner persönlichen Meinung nach handelt es sich hier nicht um Wehrrecht sondern Vereinsrecht und demnach würde ich eine Entlassung nach 55 5 gerne anfechten. Ich würde mich über Zuschriften bedanken falls ihr schon Erfahrungen mit ähnlichen Fällen sammeln konntet.

Andi

Mit Verlaub ist es nicht dein Auftrag als VP irgendjemanden zu verteidigen, sondern die Interessen deiner Wählergruppe wahrzunehmen. Und ein Kerninteresse deiner Wählergruppe dürfte darin bestehen, dass jemand, der dienstlich oder in Bezug zum Dienst einen Diebstahl begeht und somit nicht mehr vertrauensürdig ist entsprechend sanktioniert wird. Wenn das innerhalb der ersten vier Dienstjahre passiert ist sollte dann auch eine VP klar sagen: Schnellstmöglich aus dem Dienstverhältnis entfernen.

Entlassen wird der Soldat übrigens in jedem Fall auf Grund des Verwaltungsrechts. "Vereinsrecht" (was auch immer das ist, Straftaten fallen unter das Strafrecht) ist da egal. Das Handeln innerhalb eines Vereines z.B. einer OHG oder UHG ist aber selbstverständlich disziplinarrechtlich relevant.

Ich habe das Gefühl der Kamerad ist vielleicht dein Freund und er tut dir leid und deswegen hast du offenbar Schwierigkeiten deine Aufgaben als VP richtig einzuordnen.

Gruß Andi
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wolverine

Strafrechtlich ist das Untreue. Mit Vereinsrecht (§ 26 BGB ff.) hat das gar nichts zu tun. Ob das Fehlverhalten dienstlichen Bezug hat, kann man mit den Angaben nur schwer sagen. Die Formulierung "an die Bundeswehr angelehnt" lässt aber darauf schließen.
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OSG

Ich danke bereits jetzt für die Antworten. Andi ich denke das es sehr wohl eine Angelegenheit der VP ist denn es ist eine Personlamßnahme geplant. Zum Thema Freund will ich sagen das ich den Soldaten vor diesem Vorfall kaum gekannt habe da er relativ frisch zuversetzt wurde. Es ist durch meine Formulierung vielleicht nicht so rübergekommen wie ich es gemeint habe daher versuche ich mal etwas zu ergänzen.
Der betroffene Kamerad hatt erhebliche private Schulden und eine hoch schwangere Frau zuhause die sich in einer Risikoschwangerschaft befindet. Geplant oder angedacht ist es den Kameraden so schnell wie möglich aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Sein reguläres Dienstzeitende ist im Mai und er hat sich bisher dienstlich nichts zu Schulden kommen lassen. Ich sage nicht das ich es gut finde was er getan hat aber ich bin der Meinung man sollte die persönlichen Hintergründe mit in betracht ziehen und es als mildernde Umstände betrachten. Sein Problem ist es, dass er sich noch nicht vier Jahre im Dienst der Bundeswehr befindet denn ansonsten würde die ganze Geschichte anders geahndet werden können. Er hat den Vorfall selbst gemeldet soweit ich weiß und hat direkt angefangen den Betrag abzuzahlen so wie es ihm möglich ist. Natürlich ist Diebstahl ein "no go" wenn er allerdings deswegen entlassen wird rutscht er durch jegliche sozialen Netze dieser Meinung ist auch die eingeschaltete Kamerdin vom Sozialdienst. Das der Vorfall geahndet werden MUSS ist sicherlich richtig und erstrebenswert nur sehe ich es als sehr problematisch die gedachten Schritte in vollem Umfang durchzusetzen.

wolverine

#4
Ich sehe eigentlich nicht wie man Ihn auch nur wenige Tage länger im Dienst behalten kann.
Wenn man dies duldet ist das ja auch ein Beispiel für alle anderen. Und was bedeutet "durch alle sozialen Netze"? Er verliert seinen Job, seinen BFD und muss sich auch eines Strafverfahren gewahr sein, welches ziemlich sicher mit einer Verurteilung enden wird. Das ist aber nun einmal die typische Folge seiner Verfehlung und insofern "nichts Besonderes". So hart das jetzt vielleicht klingt. Das blüht eben jedem, der dienstliche Gelder (bzw. Gelder, die hiermit in Zusammenhang stehen) veruntreut oder Kameraden bestiehlt.
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OSG

Ja das stimmt schon wolverine die gleiche Aussage hat auch der WDA gemacht. Ich denke da auch weniger an den Mann an sich sondern an seine junge Familie.

wolverine

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ulli76

Es gibt Kameraden,denen einfach nicht zu helfen ist.
Gerade die Bundeswehr bietet Möglichkeiten ohne Ende bei finanziellen Problemen. Vom lebenserfahrenen Spieß,der einem weiter helfen kann bis zum Sozialdienst, der eine Schuldenberatung anbietet.
Mal abgesehen vom monatlich zuverlässig eintreffenden Gehalt,niedrigen Abgaben und Sozialleistungen etc.
Welcher zivile Arbeitgeber bietet schon solche Möglichkeiten?

Und es hat ihn keiner gezwungen,seine Freundin in so einer Lage zu schwängern.

Übrigens:Bis man in Deutschland durch jegliche soziale Netze rutscht, muss man schon richtig viel Mist bauen (und das meine ich nicht im juristischen Sinne).

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

Ich hoffe, das man diesen Kameraden schnellstmöglichst aus dem Dienstverhältniss entfernt.
Wer keine Hemmungen hat, fremde Gelder zu veruntreuen, wer weis wie niedrig dann die Hemmschwelle bei anderem fremden Eigentum ist.
Ich denke da vor allem an Waffen, Munition. Gerätschaften, die veräussert werden können oder Medikamente aus dem SanBereich etc pp.

Selber Schuld, wer sich in solch eine Lage bringt.
Dafür habe ich kein Verständnis.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Andi

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Andi ich denke das es sehr wohl eine Angelegenheit der VP ist

Wenn der Soldat im Rahmen des Disziplinarverfahrens dem so zustimmt sicherlich.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
denn es ist eine Personlamßnahme geplant.

Und?

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Der betroffene Kamerad hatt erhebliche private Schulden und eine hoch schwangere Frau zuhause die sich in einer Risikoschwangerschaft befindet.

Was mit dem Sachverhalt aber nichts zu tun hat. Es stellt sich mir eher die Frage, wie man in so einer Situation so abgebrüht sein kann seine Existenz durch eine Straftat aufs Spiel zu setzen, was noch mehr Zweifel an der charakterlichen Eignung als sowieso schon aufkommen lässt.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Geplant oder angedacht ist es den Kameraden so schnell wie möglich aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.

Das wird auch passieren, denn bei der Sachlage führt da kein Weg dran vorbei.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Sein reguläres Dienstzeitende ist im Mai und er hat sich bisher dienstlich nichts zu Schulden kommen lassen.

Ach, einmal ist keinmal? Sorry, das ist völlig daneben.
Soldaten haben täglich Umgang mit hohen Sachwerten und ihr Dienstherr muss sich darauf verlassen können, dass sie diese bewahren und schützen. Tun sie das nicht verletzen sie eine ihrer elementarsten Dienstpflichten - die Treuepflicht - und sind nicht weiter als Amsträger tragbar.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Ich sage nicht das ich es gut finde was er getan hat aber ich bin der Meinung man sollte die persönlichen Hintergründe mit in betracht ziehen und es als mildernde Umstände betrachten.

"Mildernde Umstände" wären im Strafrecht wohl bestimmte Tatumstände, aber nicht wegen Armut zu klauen. Im Disziplinarrecht ist stets der Soldat als ganzes zu betrachten und eine individuelle Sanktion zu treffen. In diesem Fall hat der Soldat aber eben eine rote Linie überschritten.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Sein Problem ist es, dass er sich noch nicht vier Jahre im Dienst der Bundeswehr befindet denn ansonsten würde die ganze Geschichte anders geahndet werden können.

Stimmt, dann würde er durch ein Truppendienstgericht entlassen werden. Diebstahl und Betrug (beides Vorsatzstraftaten) im dienstlichen Zusammenhang führen auch bei einem General, selbst bei Kleinstbeträgen zur fristlosen Entlassung. Wie sollte man sojemandem auch irgendwann noch mal reinen Gewissens Steuergelder anvertauen können? Richtig, gar nicht. Selbst gewähltes Schicksal.
Disziplinar würde dann in diesem Fall vermutlich sowieso noch eine Disziplinarbuße im höchstmöglichen Umfang anstehen.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28Er hat den Vorfall selbst gemeldet soweit ich weiß und hat direkt angefangen den Betrag abzuzahlen so wie es ihm möglich ist. Natürlich ist Diebstahl ein "no go" wenn er allerdings deswegen entlassen wird rutscht er durch jegliche sozialen Netze dieser Meinung ist auch die eingeschaltete Kamerdin vom Sozialdienst.

Noch mal: Selbst gewähltes Schicksal.

Zitat von: OSG am 19. Februar 2014, 10:16:28
Das der Vorfall geahndet werden MUSS ist sicherlich richtig und erstrebenswert nur sehe ich es als sehr problematisch die gedachten Schritte in vollem Umfang durchzusetzen.

Wie ich schon schrieb hast du offenbar deine Aufgaben als VP noch nicht ganz verstanden. Du bist nicht der Anwalt deiner Wählergruppe oder einzelner Soldaten, sondern schlicht ein Mittler. Und als solcher musst du schlicht nüchtern die Lage beurteilen.
Der Sachverhalt ist völlig klar, wer klaut fliegt. Da kann man nichts dran ändern und es ist wohl verdient.

Gruß Andi
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