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Kein DA am Anreisetag?

Begonnen von Whiskey, 23. Februar 2014, 16:28:31

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Whiskey

Guten Tag Kameraden!

Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)

MfG Whiskey.
Zitat von: Tommie
Hier sollten ein paar Leute Offiziere werden ;) ! Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit beherrschen Sie ja schon alle nahezu perfekt ;D !

KlausP

Zitat von: Whiskey am 23. Februar 2014, 16:28:31
Guten Tag Kameraden!

Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)

MfG Whiskey.

Für "Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst" stimmt die Aussage, steht so im Dienstzeiterlass, bei DUZ bin ich mir nicht sicher, da müsste ich selber erst in der Erschwerniszulagenverordnung nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das hängt von mehreren Faktoren ab:
Fahrer eines Dienstfahrzeugs, Fahrer eines Privatfahrzeugs, Dienstzeiterfassung über elektronische Dienstzeiterfassung oder nicht....
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

funker07

Wenns ne normale Lehrgangsanreise im Privat-KFZ war, stimmt die Aussage von KlausP, du bekommst kein DA. Bei DzUZ bin ich mir relativ sicher, dass du nichts bekommst.

ulli76

Es gab mal einen Schrieb vom BMVg, dass Fahrer von Privat-Kfz den Fahrern von Dienst-Kfz bei Lehrgangsanreisen gleich gestellt sind (also die Fahrtzeit als Dienstzeit gilt). Ich weiss aber nicht, ob das noch aktuell ist oder ob das mit dem neuen Dienstzeiterlass geändert wurde.
Das galt allerdings nicht für Soldaten mit elektronischer Zeiterfassung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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